Safia S. soll den mit ihr bekannten Deutsch-Syrer demnach in ihre Anschlagspläne eingeweiht haben, ohne dass dieser die Sicherheitsbehörden warnte. Für die Bearbeitung der Anklage ist der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) im niedersächsischen Celle zuständig. Die Richter dort entscheiden über die Eröffnung eines Prozesses.
Kontrolle provoziert - und zugestochen
Safia S. hatte am 26. Februar 2016 bei einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof Hannover laut Ermittlern ein Gemüsemesser in den Hals eines Bundespolizisten gestochen und diesen lebensgefährlich verletzt. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hatte sich die Deutsch-Marokkanerin mehrere Monate vor der Tat das Gedankengut des IS zu eigen gemacht und wollte ursprünglich über die Türkei in von der Miliz kontrollierte Gebiete reisen.
Bereits in der türkischen Metropole Istanbul kontaktierte sie IS-Mitglieder, wurde aber von ihrer Mutter Ende Januar 2016 nach Deutschland zurückgeholt, bevor sie nach Syrien gelangte. Zuvor erteilten ihr die IS-Mittelsmänner den Ermittlern zufolge allerdings noch den Auftrag zu einer "Märtyreroperation" in Deutschland. Dort stand sie über einen Messengerdienst im Internet weiterhin mit Mitglieder der Miliz in Kontakt.
"Einem von ihnen schickte sie am Vortag der Tat ein selbstgefertigtes Bekennervideo und besprach mit ihm die Vorgehensweise bei der Tatbegehung", teilte die Bundesanwaltschaft mit. Am 26. Februar habe sie sich dann mit zwei Messern bewaffnet und im Bahnhof nach Beamten Ausschau gehalten. Sie sei einer Streife aus zwei Bundespolizisten gefolgt und habe eine Personenkontrolle "provoziert", bei der sie überraschend zugestochen habe.
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