„Mein Körper, meine Entscheidung“

  04 Oktober 2016    Gelesen: 999
„Mein Körper, meine Entscheidung“
Abtreibungen sind in Polen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Doch die Gesetzeslage soll jetzt noch verschärft werden. Sogar der katholischen Kirche gehen die geplanten Bestrafungen zu weit. Nicht nur in Polen löst das Vorhaben heftige Proteste aus.
Das polnische Abtreibungsrecht ist bereits eines der strengsten in Europa. Frauen können dort nur abtreiben, wenn sie vergewaltigt wurden, das Leben der Mutter in Gefahr ist oder das Kind eine schwere Behinderung hat.

Nun soll das Abtreibungsgesetz noch weiter verschärft werden. Dagegen demonstrierten Menschen in vielen europäischen Städten am Montag. In Warschau hatten Tausende Demonstranten vor dem Sitz der konservativen polnischen Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit`` (PiS) versammelt.

In schwarzer Kleidung protestierten sie gegen das angekündigte Gesetz. Auch in Paris, Brüssel und Berlin versammelten sich Gegner des Gesetzes um die Mittagszeit, um ihre Unterstützung für die polnischen Frauen zu zeigen.

Gleichzeitig erhielt der Protest viel Unterstützung in den Sozialen Netzwerken. Unter dem Hashtag #CzarnyProtest (Schwarzer Protest) und #BlackMonday (Schwarzer Montag) wurden Tausende Tweets und Facebook-Posts gegen das Gesetz verbreitet.

Die Fraktion der Sozialdemokraten im Parlament der Europäischen Union versammelte sich in Straßburg, um Unterstützung für die Grundrechte der polnischen Frauen zu zeigen. Am Mittwochnachmittag soll das Thema im Plenum diskutiert werden.

Katholische Kirche wirbt für das Verbot

Die katholische Kirche in Polen wirbt unterdessen weiter für ein gesetzliches Abtreibungsverbot. Der Erzbischof von Tschenstochau (Czestochowa), Waclaw Depo, feierte am Montag in Tschenstochau eine Messe zum „Schutz des Lebens“. Damit reagierte er auf die zahlreichen Proteste gegen die Gesetzesverschärfung.

Die Abgeordneten des Sejm hatten im September den Gesetzentwurf einer Volksinitiative für ein fast totales Abtreibungsverbot an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Der Entwurf sieht bis zu fünf Jahre Haft für schwangere Frauen vor, die abtreiben lassen - außer das Leben der Schwangeren ist in Gefahr.

Gegenwärtig sind in Polen Schwangerschaftsabbrüche in drei Ausnahmefällen erlaubt: wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist, wenn sie vergewaltigt wurde oder wenn eine irreversible schwere Schädigung des Fötus festgestellt wurde. Die katholischen Bischöfe sprachen sich für ein allumfassendes Abtreibungsverbot aus. Sie lehnen jedoch eine Bestrafung von Frauen ab, die abgetrieben haben.


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