Axt-Täterin dachte, der dritte Weltkrieg bricht aus

  07 Oktober 2016    Gelesen: 876
Axt-Täterin dachte, der dritte Weltkrieg bricht aus
Im Wahn attackiert eine Frau eine Mitreisende in einem Zug nach Kiel mit dem Beil. Die Täterin erklärt sich nun vor dem Landgericht. Dieses hält die Frau vorerst noch für gefährlich.
Für eine Beilattacke auf eine Mitreisende im Regionalzug nach Kiel muss eine 34-Jährige in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Das entschied das Kieler Landgericht am Donnerstag. Die an paranoid halluzinatorischer Schizophrenie leidende Frau hatte am 29. Februar im Wahn plötzlich mit einem Beil auf eine Mitreisende eingeschlagen.

Die 58-Jährige konnte die Attacke geistesgegenwärtig abwehren und wurde nur leicht verletzt. Lebensrettend war nach Auffassung des Gerichts vermutlich, dass der Hund der Beschuldigten während des Angriffs ausbüxte und die 34-Jährige ihm nachlief.

Die junge Frau hatte zu Beginn des Sicherungsverfahrens geschildert, wie sie sich zunächst mit der Mitreisenden unterhielt. Dann habe sie aber plötzlich Panik bekommen und zugeschlagen. Im Wahn habe sie geglaubt, die Frau sei „ein Klon und beauftragt, mich zu töten“. Das Beil hatte sie in ihrer Tasche, weil sie an Verfolgungsängsten litt.

Juristisch im Zustand der Schuldunfähigkeit

Im Glauben, der dritte Weltkrieg breche aus, war die 34-Jährige auf dem Weg in die Schweiz. Nach eigenen Worten leidet sie seit Jahren an Waschzwang und Wahnvorstellungen. Sie war deshalb mehrfach in psychiatrischen Kliniken, sagte sie.

Die Richter folgten mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigung. Beide hatten sich auf Empfehlung des Gutachters für die Unterbringung ausgesprochen, um den bisherigen guten Behandlungsverlauf nicht zu unterbrechen. Die gefährliche Körperverletzung beging die wahnerkrankte Frau juristisch im Zustand der Schuldunfähigkeit. Nach Auffassung des Gerichts hat sie bei erfolgreicher Behandlung gute Aussichten, zeitnah in ein therapeutisches Wohnprojekt mit enger Betreuung wechseln zu dürfen.

Die 34-Jährige ist bereits seit der Tat in einer geschlossenen Fachklinik untergebracht. Sie hatte sich gewünscht, umgehend in eine offene Einrichtung wechseln zu dürfen. Das hielten jedoch alle anderen Prozessbeteiligten für zu riskant. Die 34-Jährige nahm das Urteil an. Es ist bereits rechtskräftig.

Quelle : welt.de

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