Die Mythen der “Reichsbürger“

  22 Oktober 2016    Gelesen: 468
Die Mythen der “Reichsbürger“
"Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen", "Das Grundgesetz ist nicht gültig": "Reichsbürger" ergehen sich in kruden Thesen. Was ist davon zu halten?
Der tödliche Einsatz bei einem "Reichsbürger" hat bundesweit Bestürzung ausgelöst. Am Mittwochmorgen rückte ein Spezialeinsatzkommando (SEK) vor dem Haus von Wolfgang P. in Georgensgmünd nahe Nürnberg an. Der Sportschütze sollte seine Waffen abgeben, weil er als unzuverlässig eingeschätzt wurde.

Als die Beamten in das Haus eindrangen, zückte P. eine Pistole und schoss mehrfach, auch durch eine geschlossene Wohnungstür. Vier Polizisten wurden verletzt, einer von ihnen so schwer, dass er am Morgen in einem Krankenhaus starb.

"Reichsbürger" wie Wolfgang P. erkennen die Bundesrepublik und ihre Repräsentanten nicht an. Wie viele "Reichsbürger" es in Deutschland gibt, ist nicht bekannt. Die einzelnen Gruppen sind zum Teil sehr unterschiedlich in ihren Vorstellungen und Zielen (Mehr dazu lesen Sie hier). Der Verfassungsschutz soll die Szene nun neu bewerten.

Auch wenn die Zahl der "Reichsbürger" wahrscheinlich gering ist - im Internet sind sie teilweise sehr sichtbar. Man stößt immer wieder auf ihre Thesen. Was ist davon zu halten und was kann man entgegnen? Die Mythen der "Reichsbürger" im Check.

Mythos 1: "Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen"

Für sich genommen ist dieser Satz nicht falsch, aber er lässt einen entscheidenden Teil außer Acht. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1973 festgestellt, das Deutsche Reich habe 1945 überdauert, sei nicht untergegangen: Es bestehe weiter in Form der Bundesrepublik Deutschland. Nach Ende der Teilung vergrößerte das Land sich durch den Beitritt der DDR.

"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik nicht an. Deren rechtliche Vorgaben müsse man nicht befolgen, da man im Deutschen Reich lebe. Das aber ist ein Trugschluss. Die Bundesrepublik in den Grenzen von 1990 ist das Deutsche Reich, das hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Jena 2008 geurteilt.

Mythos 2: "Die Bundesrepublik Deutschland ist eine GmbH"

Die These wird gern damit belegt, dass es eine Finanzagentur des Bundes in Frankfurt gibt, über die Deutschland Geschäfte abwickelt. "Reichsbürger" schlussfolgern, die Bundesrepublik sei eine unternehmerische Gesellschaft, kein Staat.

Wer die Bundesrepublik anerkenne, gehöre zum Personal des Unternehmens und habe einen Personalausweis. "Reichsbürger" stellen sich daher einen Personenausweis aus. Die "BRD GmbH", so die Theorie, könne Gesetze erlassen. Sie habe aber "Reichsbürgern" nichts zu sagen, sie seien nicht Personal der GmbH.

Diese Argumentation sei so absurd, dass sich im Grunde jede Diskussion verbiete, schreiben die Autoren Christa Caspar und Reinhard Neubauer in der Verwaltungsrechtszeitschrift "Landes- und Kommunalverwaltung". Unternehmerische Gesellschaften können keine Gesetze erlassen. Die Finanzagentur des Bundes hat mit Gesetzgebung nichts zu tun, sie organisiert zum Beispiel die Ausgabe von Bundesanleihen.

Mythos 3: "Das Grundgesetz ist nicht gültig"

Die "Reichsbürger" behaupten, das Grundgesetz sei nicht demokratisch legitimiert, das Volk habe nicht darüber abgestimmt. Arno Scherzberg, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Universität Erfurt, hält die Argumentation für falsch. Es stimme zwar, dass es keine Volksabstimmung über die Verfassung gegeben habe. Eine solche Abstimmung entspräche aber auch gar nicht der deutschen Verfassungsgeschichte, sagt Scherzberg. "Weder die Reichsverfassung von 1871 noch die der Weimarer Republik wurden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt."

Das Grundgesetz sei sehr wohl demokratisch legitimiert - unter anderem, weil gewählte Ministerpräsidenten und von den Landtagen beauftragte Gesandte es mit verfasst hätten. Außerdem hätten die Deutschen mit der Teilnahme an der ersten Bundestagswahl 1949 stillschweigend ihre Akzeptanz des neuen Regelwerks ausgedrückt.

Er widerspricht auch der Behauptung, die Alliierten hätten das Grundgesetz diktiert. Die westlichen Siegermächte hätten zwar Vorgaben zu der Verfassung gemacht, "die beschränkten sich allerdings im Kern darauf, dass Deutschland ein Bundesstaat mit demokratischen Strukturen sein sollte".

Mythos 4: "Deutschland ist ein besetztes Land"

Besatzungsrecht im Grundgesetz, fremde Soldaten auf deutschem Territorium - Reichsbürger führen unterschiedliche Argumente an, warum Deutschland ein besetztes Land sei. In ihrer Logik folgt daraus: In besetzten Ländern gilt die Haager Landkriegsordnung, die "Reichsbürger" so interpretieren, dass Steuern und Beiträge "Plünderung" seien und unter Strafe stünden.

"Abwegig" - so nennt der Rechtswissenschaftler Christoph Ohler die Argumente. "Der Besatzungsstatus der Bundesrepublik endete 1955 mit Inkrafttreten des Deutschlandvertrags", sagt der Professor für Öffentliches Recht von der Universität Jena. Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik und den Alliierten habe das vorher geltende Besatzungsstatut aufgelöst. Allerdings, so Ohler, hielten sich die Alliierten Entscheidungsrechte vor, die für Berlin und ganz Deutschland galten. Diese "Alliierten Vorbehaltsrechte" endeten laut Ohler jedoch mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag aus dem Jahr 1990.

Ein weiteres Argument der Reichsbürger für die fehlende Souveränität Deutschlands: die Anwesenheit von Soldaten anderer Nationen auf deutschem Territorium. Dass fremde Truppen in Deutschland stationiert sein dürfen, regeln laut Ohler Verträge. Diese könnten mit einer zweijährigen Frist aufgekündigt werden, was die Souveränität Deutschlands unterstreiche.

Mythos 5: "Die Uno erlaubt Selbstverwaltung"

"Reichsbürger" beziehen sich auf die Resolution 56/83 der Vereinten Nationen. Aus dem Text leiten sie ab, dass sie sich selbst verwalten dürfen - und befreien sich so scheinbar von der Pflicht, Steuern oder Gebühren zu zahlen.

Grundlage für ihre Argumentation ist Artikel 9 der Resolution. Er besagt, dass das Verhalten einer Person wie die Handlung eines Staates zu werten ist, wenn es keinen funktionierenden Staat gibt. Eine Voraussetzung, die für manche Reichsbürger in Deutschland erfüllt ist, da es aus ihrer Sicht keine legitimierte staatliche Ordnung gibt.

"Das ist vollständig absurd", sagt Rechtsprofessor Ohler. Die Regelung beziehe sich auf Failed States, also Staaten, in denen de facto Warlords oder Clans herrschten. Die Resolution regele, wann Staaten für Verstöße gegen andere Staaten haften müssten. Ein hypothetisches Beispiel: Wenn in Somalia Clans Uno-Soldaten angreifen, handeln sie völkerrechtswidrig. In diesem Fall würde Artikel 9 greifen: Der Staat Somalia müsste für die Verbrechen der Clans haften, wenn er wieder handlungsfähig ist, erklärt Ohler.


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