Das Amtsgericht Oranienburg hatte ihn im Dezember 2015 zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte damals gestanden, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch „Jedem das Seine“ in einem Schwimmbad gezeigt zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung eingelegt. Die Neuruppiner Richter folgten nun der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Haftstrafe.
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