Das Dokument ist mit seiner Unterzeichnung in Kraft getreten. Zudem wurde das russische Außenministerium angewiesen, den UN-Generalsekretär darüber in Kenntnis zu setzen.
In einer früheren Meldung hieß es, die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, Fatou Bensouda, habe die Eingliederung der Krim in den Bestand Russlands als Okkupation des Territoriums der Ukraine bezeichnet. Wie Bensouda erklärte, sind Ermittler des Gerichts gegenwärtig damit beschäftigt, zu klären, inwieweit Russland am Konflikt in der Ost-Ukraine beteiligt ist. Und sollten die Ermittler diese Teilnahme feststellen, so könnten die Ereignisse in der Region als bewaffneter Konflikt unter Beteiligung der Russischen Föderation anerkannt werden, erklärte sie.
Der ständige Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist eine Instanz, deren Zuständigkeit begangene Kernverbrechen des Völkerstrafrechts umfasst, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Er wurde unter der Ägide der Uno durch das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 geschaffen und nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf. Russland hatte dieses Dokument im Jahr 2000 unterzeichnet.
Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag ist seit dem 15. Juni 2012 die gambische Juristin Fatou Bom Bensouda.
Quelle:sputniknews
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