Polizistin mit Silikonbrüsten? – Urteil erregt Netz-Reaktionen

  24 November 2016    Gelesen: 980
Polizistin mit Silikonbrüsten? – Urteil erregt Netz-Reaktionen
Darf eine Frau mit Silikonbrüsten bei der Polizei arbeiten? Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat im Fall einer abgelehnten Bewerberin am Mittwoch entschieden: Silikonbrüste sind kein Hinderungsgrund am Polizeidienst. Im Netz gab es dazu unterschiedliche Reaktionen.

Vor drei Jahren hatte ein Polizeiarzt die heute 32-jährige Krankenschwester aus Dortmund, die namentlich nicht genannt wird, wegen ihres Silikonbusens abgelehnt. Laut Polizeiverordnung sind Brustimplantate bei Bewerberinnen nicht erlaubt, weil sie während des Einsatzes reißen könnten und daher gesundheitliche Risiken bergen würden.


​Dagegen zog die Frau vor Gericht. Sie argumentierte, sie sei ein Sonderfall, weil ihre Implantate hinter der Muskulatur eingesetzt seien. Die Silikonimplantate habe sie sich allein aus kosmetischen Gründen einsetzen lassen.

​Das Verwaltungsgericht gab nun der abgewiesenen Bewerberin Recht. Dabei beriefen sie sich auf ein Gutachten der Uniklinik Bonn. Es bestehe keine besonders hohe Wahrscheinlichkeit, dass Silikonbrüste im rauen Polizeialltag zum völligen Dienstausfall führen könnten. Auch die Besonderheiten der Implantate soll bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben. Der Anwalt der Klägerin habe argumentiert, die Silikonbrüste seien nach einer neuen Technik hergestellt und qualitativ hochwertig.

​Silikonbrüste im Polizeidienst sind tatsächlich immer wieder Thema vor Gericht. So hat das Verwaltungsgericht in Berlin 2014 entschieden, dass Bewerbern die gesundheitliche Eignung nur dann abgesprochen werden dürfe, wenn es wahrscheinlich ist, dass es zu einer Frühpensionierung oder zu regelmäßigen und langen Erkrankungen kommen wird. Das sei bei solchen Implantaten nicht der Fall.



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