Der Abgeordnete wandte sich zunächst an die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft, damit diese zu Staatsstreich und zu Verfassungsbruch ermittle und die Schuldigen zur Verantwortung ziehe. Außerdem klagte er vor dem Obersten Verwaltungsgericht der Ukraine. Weil die Kiewer Justiz seine sämtlichen Anträge ablehnte, rief der Parlamentarier nun ein Gericht in Moskau an. Steinmeier und Co.
Olejnik zufolge muss der Staatsstreich in der Ukraine juristisch als Fakt anerkannt und dazu eine ganze Reihe europäischer Politiker, darunter auch der Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier sowie die ehemaligen Außenminister von Frankereich und Polen, Laurent Fabius und Radosław Sikorski, als „Interessierte“ vorgeladen werden.
Steinmeier, Fabius und Sikorski hatten im Februar nach monatelangen Unruhen in Kiew ein Abkommen zwischen dem damaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und den Oppositionsführern vermittelt. Das Abkommen, das eine friedliche Beendigung der Krise vorsah, wurde am 21. Februar in Kiew unterzeichnet. Auch Steinmeier, Fabius und Sikorski setzten ihre Unterschriften unter das Papier. Laut diesem Abkommen musste Janukowitsch massive Zugeständnisse machen und seine Sicherheitskräfte abziehen und wurde schon einen Tag später entmachtet. Später bezeichnete er das von den europäischen Außenministern vermittelte Abkommen mit der Opposition als eine „Falle“ und die neuen Machthaber als "Banditen". Obwohl die von der Verfassung vorgeschriebene 75-Prozent-Mehrheit im Parlament nicht erreicht wurde, stellten Oppositionsparteien eine eigene Übergangsregierung, die von der EU und anderen westlichen Staaten unverzüglich anerkannt wurde.. „Das nennt man im Volk Staatsstreich“
Das Moskauer Dorogomilowski-Gericht hat Olejniks Klage angenommen und die erste Verhandlung für den 5. Dezember angesetzt. Auf einer Pressekonferenz in der Medienholding „Rossiya Segodnya“ stellte der Kläger am Donnerstag das Ergebnis seiner eigenen Untersuchung zum Staatstreich, Video- und weitere Beweise vor.
„Meines Erachtens muss man heute von der Feststellung der juristischen Tatsache eines Staatsstreichs sprechen. Dann wird klar, was das für eine Macht ist. Dann wird auch den Teilnehmern des Minsker Abkommens klar: Es ist aussichtslos, mit jenen zu verhandeln, die durch einen Staatsstreich an die Macht gelangt sind. Sie sind illegitim. Mit einer illegitimen Macht verhandelt man nicht, weil es kein Ergebnis geben wird“, sagte Olejnik. Es müssten alle internationalen Institute eingeschaltet werden, um jene zur Verantwortung zu ziehen, die den Staatsstreich in der Ukraine verübten. Im Weiteren könnte das helfen, einen Präzedenzfall zu schaffen und Verfassungsänderungen in anderen Ländern zu verhindern, die zu einem Krieg und zu Verstößen gegen in der Verfassung verankerte Freiheiten der Bürger eines Staates führen könnten, so der Ukrainer weiter.
„Ich behaupte, dass es in den Handlungen der Personen, die am Treffen und an der Umsetzung der obengenannten Entscheidungen beteiligt waren, Anzeichen von Straftaten gibt, die eine Verantwortung laut Artikel 109 des Strafgesetzbuches der Ukraine vorsehen. Es sind Handlungen, die auf gewaltsame Veränderung, den Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung oder auf Eroberung der Staatsmacht gerichtet sind. Im Volk nennt man das einen Staatsstreich“, sagte der Jurist.
Er wies auch darauf hin, dass es die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine mit der Formulierung „es gibt keine Veranlassung zur Eintragung in ein Register“ abgelehnt habe, ein Strafverfahren zum Fakt seines Antrags einzuleiten. Olejnik zufolge ist dies ein grober Gesetzesverstoß. „Offenbar zeugt das von einer Usurpierung der Macht, die Sache war ein Staatsstreich, wo bereits die gesamte Macht, die Oberschicht mit dem Staatsstreich selbst alle Strukturen durchtränkt hat“, sagte der Abgeordnete diesbezüglich. „Selbstenthebung von Pflichterfüllung"
Wie Olejnik ferner sagte, hat er sich ebenso an das Oberste Verwaltungsgericht und das Oberste Gericht der Ukraine gewandt und gefordert, den Beschluss über die Amtsenthebung des früheren Präsidenten der Ukraine, Viktor Janukowitsch, aufzuheben, da er rechtswidrig sei und keiner Rechtsnorm entspreche. „Sollte die Entscheidung negativ ausfallen, werde ich mich unbedingt an der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden“, sagte Olejnik.
Janukowitsch sei durch einen rechtswidrigen Beschluss des Parlaments gestürzt worden. Als Grund wurde damals dessen angebliche „Selbstenthebung von der Erfüllung der Amtspflichten“ angegeben. Wie Olejnik jedoch angab, gibt es in der Verfassung der Ukraine keine solche Formulierung, es ist ein erdachter Punkt. Demnach sind die Amtsenthebung des Präsidenten und der zweite Punkt des Beschlusses – die Festlegung vorfristiger Präsidentschaftswahlen der Ukraine am 25. Mai 2014 – ungesetzlich.
„Wird ein Präsident auf verfassungsmäßigem Wege seines Amtes enthoben, sind vorfristige Wahlen logisch, wenn es jedoch auf verfassungswidrigem Wege geschieht, dann verliert zweifellos auch der zweite Punkt jeglichen Sinn, weil es sich um eine Machtergreifung handelt“, so der Rechtsexperte.
Zudem habe die Werchowna Rada der Ukraine mit Alexander Turtschinow an der Spitze überhaupt kein Recht besessen habe, einen solchen Beschluss zu unterzeichnen, da er im Widerspruch zur Verfassung des Landes steht. Zur Unterzeichnung des Beschlusses, so Olejnik, sei – ohne Zustimmung des Verfassungsgerichts – rechtswidrig die Verfassung der Ukraine geändert worden.
Quelle : sputnik.de
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