Amri bot sich offenbar als Selbstmordattentäter an

  22 Dezember 2016    Gelesen: 526
Amri bot sich offenbar als Selbstmordattentäter an
Die Sicherheitsbehörden hatten Anis Amri schon vor Monaten im Visier. Nach SPIEGEL-Informationen zeigte sich der Terrorverdächtige offenbar zu einem Selbstmordattentat bereit. Für eine Festnahme reichte das nicht.
Der Terrorverdächtige Tunesier Anis Amri ist den deutschen Sicherheitsbehörden offenbar bereits vor Monaten durch alarmierende Äußerungen aufgefallen. Nach SPIEGEL-Informationen tauchten bei Ermittlungen gegen mehrere Hassprediger Ergebnisse aus der Telekommunikationsüberwachung auf, in denen sich Amri offenbar als Selbstmordattentäter anbot.

Allerdings seien die Äußerungen so verklausuliert gewesen, dass sie nicht für eine Festnahme gereicht hätten. Des Weiteren habe Amri sich bei einer Quelle der Sicherheitsbehörden erkundigt, wie er sich Waffen beschaffen könne.

Amri wird im Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz gesucht. Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt halten ihn für dringend tatverdächtig und haben ihn zur öffentlichen Fahndung ausgeschrieben. 100.000 Euro sind als Belohnung ausgesetzt. (Lesen Sie hier die neuesten Entwicklungen im Newsblog.)

Video: BKA fahndet nach Anis Amri

Das Ausweisdokument, das die Ermittler auf die Spur des Tunesiers brachte, wurde offenbar erst am Dienstagnachmittag nach einer erneuten Untersuchung entdeckt - viele Stunden nach dem Anschlag. Kriminaltechniker, die unter anderem DNA-Spuren in der Fahrerkabine sichern sollten, mussten abwarten, bis Suchhunde, sogenannte Mantrailer, an die Zugmaschine geführt worden waren. Die Hunde sollten den Geruch des Verdächtigen aufnehmen. Um sie nicht durch andere Gerüche, etwa der Ermittler, abzulenken, wurde bis dahin wohl von der Durchsuchung abgesehen.

Amri gab sich als Ägypter aus

Nach SPIEGEL-Informationen hatten italienische Behörden den Tunesier 2016 zur Schengen-weiten Einreiseverweigerung ausgeschrieben, er hätte dann nicht mehr in den Schengenraum, in dem Personen mit entsprechenden Dokumenten Reisefreiheit genießen, einreisen dürfen.

Quelle : spiegel.de

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