Zum traurigen Symbol des damaligen Geschehens wurde ein Foto Wagners, der durch einen harten Wasserstrahl an den Augen verletzt wurde und nahezu erblindete. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stufte den Einsatz im November 2015 als rechtswidrig ein und rügte vor allem den Wasserwerfer-Einsatz und intensive Wasserstöße auf Demonstranten.
Land sollte rechtswidriges Handeln einsehen
Wagners Anwalt Mann begründete die Annahme der Entschädigungsangebote damit, dass das Land mitgeteilt habe, dass es sich bis zum 31. Dezember dieses Jahres an die Angebote gebunden fühle. Wenn diese Frist verstrichen wäre, hätten seine Mandanten Klagen einreichen müssen. Dies wäre mit Risiken und einem Zeitverzug verbunden gewesen. Es habe also ein "Erledigungsinteresse" bestanden. Seinen Mandanten sei es aber auch nicht um viel Geld gegangen, sagte Mann. Sie hätten vor allem gewollt, dass das Land das rechtswidrige Handeln einsehe. Ein weiterer seiner Mandanten akzeptierte nach Angaben des Anwalts eine Entschädigung über 14.500 Euro.
Zu den Entschädigungssummen der beiden anderen Verletzten machte er keine Angaben. Die baden-württembergische Landesregierung zeigte sich erfreut über die Annahme der Angebote. Dies trage zur Befriedung bei und sei sehr positiv zu beurteilen, sagte ein Regierungssprecher. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich Ende 2015 bei allen Verletzten des Polizeieinsatzes entschuldigt.
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