Microsoft muss Daten nicht herausgeben

  26 Januar 2017    Gelesen: 380
Microsoft muss Daten nicht herausgeben
US-Behörden können Microsoft nicht zwingen, im Ausland gespeicherte Nutzerdaten herauszurücken, ein Berufungsgericht in New York gibt dem Technologieunternehmen endgültig recht. Doch die Regierung Trump könnte mit einer Gesetzesreform kontern.
Microsoft hat in einem Rechtsstreit um die Herausgabe von Nutzerdaten in den USA einen Sieg errungen. Ein Berufungsgericht in New York urteilte, dass der US-Technologiekonzern US-Behörden keinen Zugang zu Nutzerdaten im Ausland gewähren muss. Die Bundesrichter bestätigten damit ein vorheriges Urteil und lehnten einen Antrag der US-Regierung gegen die Entscheidung ab.


Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Aufforderung der US-Behörden an Microsoft aus dem Jahr 2013, E-Mails eines mutmaßlichen Drogenhändlers herauszugeben. Das Unternehmen stellte jedoch nur die in den USA gespeicherten Account-Daten zur Verfügung. Die Freigabe der E-Mails selbst verweigerte Microsoft mit der Begründung, diese seien auf einem Server in Irland abgelegt.

Datenschützer sehen in dem Fall einen Prüfstein für die Sicherheit von Nutzerdaten. Der Chef der Rechtsabteilung bei Microsoft, Brad Smith, begrüßte die Gerichtsentscheidung. Zugleich forderte er eine Gesetzesreform mit einer klaren Regelung des Datenschutzes, damit Nutzer "sicher sind und sichergestellt ist, dass Regierungen überall die Grenzen eines jeden achten".

Weg zum Obersten Gerichtshof frei

Die Regierung hatte dagegen argumentiert, da Microsoft weiter Zugriff auf die Inhalte habe, seien diese als in den USA verblieben zu betrachten. Dieser Sichtweise folgte das Gericht nicht. Allerdings fiel die Entscheidung zugunsten Microsofts nicht einstimmig. Die Richter stellten zudem fest, dass die negativen Konsequenzen der Entscheidung für die nationale Sicherheit Gesetzesverschärfungen nach sich ziehen können.

Vielleicht hat Microsoft also nur eine Schlacht gewonnen, aber den Krieg verloren. Viele Zeichen sprechen dafür, dass das neue Justizministerium der Regierung Trump versuchen wird, über den Obersten Gerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts zu kassieren und dann über ein neues Gesetz das Zugriffsrecht von US-Behörden auf im Ausland gespeicherte Daten festzuschreiben.

Deutschland-Cloud startet mit Office 365

Interessant ist, dass praktisch zeitgleich mit dem New Yorker Urteil Microsoft die Integration von Office 365 in die sogenannte Deutschland-Cloud bekannt gegeben hat. Kunden des Unternehmens können künftig das Bürosoftware-Paket ausschließlich über deutsche Server beziehen. Als ein "Datentreuhänder" kontrolliert dabei T-Systems den Zugang zu den Daten, so dass beispielsweise US-Behörden nur über den Rechtsweg in Deutschland Zugriff erhalten können. Microsoft kann dies nicht.

Mit dem Treuhänder-Modell werde sichergestellt, dass ein mögliches Auskunftsersuchen von staatlicher Seite ausschließlich nach deutschem Recht erfolgen könne, sagte Microsoft-Manager Günther Igl. Seine Kollegin Julia White weist ausdrücklich auf das oben beschriebene Verfahren hin. Microsoft habe sich vor Gericht zuletzt auch erfolgreich gegen mögliche Auskunftsersuchen der US-Regierung durchgesetzt, sagt sie.

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