Safia S. zu sechs Jahren Haft verurteilt

  26 Januar 2017    Gelesen: 519
Safia S. zu sechs Jahren Haft verurteilt
Safia S. soll für ihren Messerangriff auf einen Bundespolizisten ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Celle hat die 16-Jährige zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Das Oberlandesgericht Celle hat gegen eine 16-Jährige wegen eines Messerangriffs auf einen Bundespolizisten sechs Jahre Haft verhängt. Mit ihrer Tat habe sie die Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) unterstützen wollen, teilte das Gericht nach der nicht öffentlichen Urteilsverkündung mit.

Das Urteil erging demnach unter anderem wegen versuchten Mordes und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Die Verbindung der Angeklagten zum IS war nach Einschätzung des Gerichts unter anderem durch Chats auf ihrem Mobiltelefon belegt.

Verteidigung geht in Revision

Am 26. Februar 2016 hatte Safia S., damals 15 Jahre alt, am Hauptbahnhof in Hannover einem Bundespolizisten ein Messer in den Hals gerammt. Der Beamte und sein Kollege liefen in schuss- und stichsicheren Schutzwesten Streife. Das 34 Jahre alte Opfer wurde schwer verletzt, überlebte den Angriff aber. Der Kollege des Verletzten überwältigte Safia S.

Die Bundesanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie Unterstützung der Terrormiliz IS sechs Jahre Haft für die Jugendliche gefordert. Die Tat war aus Sicht der Anklage eine Märtyreroperation für den IS - Ermittler werteten den Angriff als die erste von der Terrorgruppe in Deutschland in Auftrag gegebene Tat.

Die Verteidigung hatte auf eine milde Strafe plädiert, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Safia S. habe sich lediglich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Nach der Urteilsverkündung erklärte Anwalt Mutlu Günal, er werde in Revision gehen. Die Strafe sei zu hoch.

Mitangeklagter zu Haft verurteilt

"Das eigentliche Versagen liegt bei der Polizei in Hannover." Wenn alle aufgepasst hätten, hätte die Tat verhindert werden können. Er sah weder eine Tötungsabsicht noch die Unterstützung der Terrormiliz IS für erwiesen an.

"Radikale Attentäter haben sich, glaube ich, noch nie bei ihren Opfern entschuldigt", argumentierte Günal mit Blick auf die Entschuldigung, die Safia S. dem Beamten schriftlich und dann auch im Gerichtssaal angeboten hatte. 15-jährige Teenager könnten noch keine gefestigten Einstellungen haben.

Die Öffentlichkeit war wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten vom Prozess ausgeschlossen.

Einen mitangeklagten Bekannten von S. verurteilte das Gericht wegen Nichtanzeigens einer Straftat zu einer Jugendhaft von zwei Jahren und sechs Monaten. Der heute 20-Jährige habe gewusst, dass Safia S. die Tat plante und den IS unterstützen wollte, erklärte das Gericht. Er habe ihre Planungen auch ernst genommen, die geplante Tat aber nicht angezeigt. Die Anklage hatte drei Jahre Haft gefordert.

Quelle : spiegel.de

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