Der Kontrollausschuss hatte den Antrag gestellt, weil BVB-Fans vor dem Spiel gegen RB Leipzig (1:0) beleidigende Plakate gezeigt hatten. Während des Spiels bei 1899 Hoffenheim (2:2) seien zudem Schmählieder gesungen worden, beim Hinspiel in Leipzig (0:1) monierte der Kontrollausschuss "ein beleidigendes Banner im Dortmunder Block". Ausdrücklich keine Auswirkungen hat die Sperre auf die juristische Verfolgung der Randalierer, die vor dem Spiel gegen RB am 4. Februar Steine und Flaschen auf Gästefans geworfen hatten. Zehn Personen wurden dabei vor dem Stadion verletzt.
Der BVB habe sich "nach dem Abwägen aller Argumente" für die Zustimmung entschieden, hieß es in einer Mitteilung des Vereins. Man sei der Überzeugung, "dass es in der emotional noch immer aufgeladenen Atmosphäre derzeit weder möglich noch sinnvoll erscheint, eine inhaltliche Debatte über ein im juristischen Sinne `angemessenes`, `erforderliches`, `verhältnismäßiges` oder `weitsichtiges` Strafmaß zu führen", heißt es in der Pressemitteilung.
In seiner Mitteilung schrieb der BVB zudem, man sehe die Gefahr, "dass die Ablehnung des Strafantrages oder von Teilen seiner Inhalte durch den BVB als mangelnde Einsicht des Klubs in das krasse Fehlverhalten von Teilen der Fans fehlinterpretiert werden könnte. Dieser Eindruck wäre fatal!"
Wegen früherer Zuschauerausschreitungen spielte der BVB zuletzt unter besonderer Beobachtung. Am 8. Juli 2016 war vom DFB-Sportgericht ein Teilausschluss für den Unterrang der Südtribüne auf Bewährung ausgesetzt worden. Diese Bewährung wird nun widerrufen. Der Oberrang wird aufgrund der jüngeren Vergehen gesperrt.
Quelle : spiegel.de
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