Ende der Vertraulichkeit: Die Kanzlerin muss offenlegen, welche Journalisten sie im vergangenen Jahr zu vertraulichen Gesprächen getroffen hat und über welche Themen geredet wurde. Das
Berliner Verwaltungsgericht ordnete nach Informationen des SPIEGEL am 22. Dezember einstweilig an, dass Angela Merkel sowohl über Hintergrundgespräche im Kanzleramt als auch über andere nichtöffentliche Gespräche mit Journalisten Auskunft geben muss: Ort, Zeit, Teilnehmer und Themen - nur die genauen Inhalte sollen vertraulich bleiben dürfen. Gleiches könnte auch für Hintergrundgespräche der Mitarbeiter Merkels gelten. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
Ein Redakteur des
Berliner "Tagesspiegel" hatte mit einer Klage unter anderem zu erfahren verlangt, mit welchen Journalisten die Kanzlerin über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, den Umgang mit der AfD und die Flüchtlingskrise gesprochen und was Merkel den Medienvertretern "konkret mitgeteilt" habe.
Das Verwaltungsgericht gab ihm weitgehend recht. Dem Wunsch des Redakteurs stünden keine "schutzwürdigen Vertraulichkeitsinteressen" entgegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das Kanzleramt hat vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.
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