Rückzugsgesuch vom Internationalen Strafgerichtshof unzulässig

  22 Februar 2017    Gelesen: 819
Rückzugsgesuch vom Internationalen Strafgerichtshof unzulässig
Ein Gericht in Südafrika hat den Rückzug des Landes vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag für ungültig erklärt.
Die Regierung habe das Austrittsgesuch in Den Haag eingereicht, ohne vorher das Parlament zu befragen, erklärte der Richter in Pretoria. Das sei verfassungswidrig und der Rückzug damit ungültig. Mit ihrer Mehrheit im Parlament könnte die Regierung den Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof nun aber doch noch durchsetzen. Sie hatte die Zusammenarbeit im Oktober aufgekündigt - mit der Begründung, es würden einseitig Vergehen in Afrika verfolgt. Der ICC wurde 2002 gegründet, um Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden.

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