"König von Deutschland" zu Haftstrafe verurteilt

  15 März 2017    Gelesen: 383
"König von Deutschland" zu Haftstrafe verurteilt
Das Landgericht Halle hat eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten gegen den "Reichsbürger" Peter Fitzek verhängt. Der selbst ernannte "König von Deutschland" reagierte auf das Urteil mit wüsten Beschimpfungen.

Im Prozess gegen den selbst ernannten "König von Deutschland" hat das Landgericht Halle ein Urteil gefällt: Peter Fitzek muss drei Jahre und acht Monate in Haft. Zwischen 2009 und 2013 hat der 51-Jährige demnach in Wittenberg unerlaubte Bankgeschäfte betrieben. Die Anklage lautete auf Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sowie Untreue. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Anklage: Die Staatsanwaltschaft hatte auf vier Jahre Haft plädiert.

Bei der Urteilsverkündung kam es zum Eklat. Der Verurteilte reagierte mit wüsten Beschimpfungen auf den Richterspruch.

Fitzek tätigte laut Anklage ohne die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bankgeschäfte. Über ein Internetportal soll er eine sogenannte Kooperationskasse betrieben und darüber Anlagegeschäfte abgewickelt haben. Fast 600 Menschen zahlten insgesamt rund 1,7 Millionen Euro auf Sparbücher ein. Von dieser Summe soll Fitzek nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft 1,3 Millionen für eigene Zwecke verwendet haben. Der Verbleib des Geldes ist unklar.

Fitzek hatte 2012 ein eigenes Königreich ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und wurde unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Weil er unerlaubt eine eigene Krankenversicherung betrieb, wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Seit Juni 2016 sitzt Fitzek wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft und kann sein "Königreich"nur noch aus der Ferne dirigieren. Ein im Prozess vorgelegtes psychiatrisches Gutachten attestierte Fitzek manipulatives Verhalten und eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, hält ihn aber für voll schuldfähig.

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der "Reichsbürger"-Szene rund 10.000 Menschen zu.

Quelle : spiegel.de

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