Der Schritt geht zu weit: Experte zu EU-Initiative für direkten Zugang zu Clouddaten

  09 Juni 2017    Gelesen: 695
Der Schritt geht zu weit: Experte zu EU-Initiative für direkten Zugang zu Clouddaten
Die EU will den Ermittlungsbehörden mehr Vollmachten beim Zugriff zu dem elektronischen Beweismaterial gewähren, das auf ausländischen Servern gespeichert ist. Der Sprecher des Cyber-Sicherheit-Unternehmens „Skyhigh Networks“ für Datenschutz in Europa, Nigel Hawthorne, hat die neue EU-Initiative in einem Interview mit Sputnik kommentiert.
Die EU will den Ermittlungsbehörden mehr Vollmachten beim Zugriff zu dem elektronischen Beweismaterial gewähren, das auf ausländischen Servern gespeichert ist. Der Sprecher des Cyber-Sicherheit-Unternehmens „Skyhigh Networks“ für Datenschutz in Europa, Nigel Hawthorne, hat die neue EU-Initiative in einem Interview mit Sputnik kommentiert.

Die erste Option sieht vor, dass die Strafverfolgungsbehörden einen ausländischen Internet-Provider ansprechen können, ohne bei den Behörden in dessen Land angefragt zu haben. Die zweite Variante soll einen IT-Provider dazu verpflichten, Auskunft auf Verlangen der Ermittler zu erteilen. Bei der dritten Option könnten die Ermittler direkt auf die Daten zugreifen, ohne den Provider um Beistand zu bitten.

Von diesen drei Optionen würde Hawthorne offensichtlich nur die ersten zwei gutheißen. Die Möglichkeit, bei der die Strafverfolgungsorgane Informationen anfragen dürften, die in den Cloud-Speicherressourcen oder auf ausländischen Servern gespeichert werden, halte er für „gesetzlich und berechtigt". „Die Tech-Unternehmen sollten begreifen, dass sie ein Teil der Gesellschaft sind, wo es Regeln gibt. Und wir wollen einfach dazu beitragen, dass die Ermittler ihre Arbeit erfüllen können."

Die dritte Option rufe aber Bedenken hervor, so Hawthorne. „Ich glaube, dieser Vorschlag ist zu weitgehend. Es gab solche Fälle, in denen Behörden zu große Vollmachten bekamen und mehr Informationen sammelten, als sie brauchten. Ich glaube, dieser Schritt geht zu weit".

Für die Verabschiedung eines solchen Gesetzentwurfes außerhalb der EU sieht der Experte zurzeit keine Aussichten: „Dies kann nur in dem Falle passieren, wenn in diesen Ländern gleiche Gesetze über Privatsphäre und Datenschutz gelten. Die Behörden sollten diese Frage sorgfältig untersuchen und sich vergewissern, dass die Rechte der Bürger nicht verletzt werden und die Strafverfolgungsbehörden nicht hemmungslos Informationen für ihre Ermittlungen erhalten".

Quelle. sputniknews.com

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