Bundestagabgeordneter gibt Erklärung im Zusammenhang mit der Tötung des zweijährigen aserbaidschanischen Mädchens in Fuzuli ab

  13 Juli 2017    Gelesen: 1814
Bundestagabgeordneter gibt Erklärung im Zusammenhang mit der Tötung des zweijährigen aserbaidschanischen Mädchens in Fuzuli ab
Der Bundestagsabgeordnete der CDU / CSU-Fraktion Stephan Mayer gab eine Erklärung auf Anfrage des Berliner Büros der European Azerbaijan Society (TEAS) über die Tötung von Sahiba Allahverdiyeva und ihrer zweijährigen Enkelin Zahra Guliyeva aufgrund der armenischen Beschiessung der Zivilbevölkerung im Dorf Alkhanli des Bezirkes Fuzuli, ab, sagte TEAS gegenüber AzVision.az.
In Bezug auf die gegenwärtige Situation kommentierte Stephan Mayer, dass die wiederholten Gewaltausbrüchen zwischen Armenien und Aserbaidschan im Zuge der Auflösung der Sowjetunion, die die Flüchtlingsströme auf beiden Seiten verursachte, im Konflikt um Berg-Karabach zu blutigen Kämpfen zwischen aserbaidschanischen und armenischen Streitkräften mit Zehntausenden von Toten führte.

"Die aserbaidschanischen Gebiete, die an das ehemalige Autonome Gebiet Berg-Karabach grenzten, befinden sich auch unter der Kontrolle der armenischen Streitkräfte. Etwa 25.000 Menschen starben in diesem Krieg. Im Laufe dieses Krieges besetzten die armenischen Streitkräfte nicht nur Berg-Karabach, sondern etwa 5 Prozent des aserbaidschanischen Territoriums, aber auch die sieben angrenzenden aserbaidschanischen Gebiete. Im Jahr 1993 wurde die militärische Besetzung von Teilen des aserbaidschanischen Territoriums vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verurteilt. Diese Forderung gilt bis heute und wird von der Bundesrepublik Deutschland unterstützt.

Die Weltgemeinschaft betrachtet laut Völkerrecht Berg Karabach als integraler Bestandteil der Republik Aserbaidschan. Es ist sowohl die deutsche als auch die EU-Position, dass eine dauerhafte Lösung des Konflikts in Berg-Karabach nur friedlich erreicht werden kann. Weder Deutschland noch die EU haben die Parlamentswahlen in Berg-Karabach im Jahr 2010 anerkannt. Bereits seit dem Ausbruch des Krieges im Jahr 1992 bemüht sich die so genannte Minsker-Gruppe innerhalb der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) um Frieden. Die Besetzung von Berg-Karabach verletzt die Verpflichtungen des Völkerrechts. Nach Artikel 2 Nummer 3 und 4 der Vereinten Nationen (UN) sind alle Mitglieder verpflichtet, ihre internationalen Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln so zu beenden, dass internationaler Frieden und Sicherheit und Gerechtigkeit nicht gefährdet wird. Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verzichten in ihren internationalen Beziehungen auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates oder auf andere Weise, die mit den Zwecken der Vereinten Nationen unvereinbar ist. Sollte das aserbaidschanische Staatsgebiet wiederhergestellt werden, hätten die Flüchtlinge auch die Möglichkeit, in ihre Heimat zurückkehren können.

Im Jahr 2012 nutzte die Arbeitsgruppe für internationale Beziehungen der CDU / CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag den 20. Jubiläum des Konflikts als Chance, die bisherigen Formen der Konfliktlösung zu überdenken und den Prozess der Konfliktlösung zu initiieren. Eine friedliche Konfliktlösung und eine Normalisierung der Beziehungen würden in der gesamten Region sofort wirtschaftliche und soziale Impulse verursachen. In diesem Zusammenhang haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe für internationale Beziehungen der CDU / CSU im Bundestag zusammen mit der OSZE, der Nordatlantikvertragsorganisation (NATO) und den Vereinten Nationen unter anderem aufgefordert, mehr Aufmerksamkeit dem Konflikt um Berg-Karabach zu widmen. Bei allen Verhandlungen und bilateralen Treffen mit den Konfliktparteien muss die Notwendigkeit politischer Kompromisse zum Zweck einer friedlichen Beilegung des Konflikts - Sicherheitsgarantien für die in der Nähe der Kontaktlinie lebenden Bevölkerung und die Vertrauensbildung- hervorgehoben werden", so die Erklärung.

Adil

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