Russischer Gefährder bleibt in Bremen

  02 Auqust 2017    Gelesen: 469
Russischer Gefährder bleibt in Bremen
Ende Juli bestätigt das Bundesverfassungsgericht, dass Gefährder abgeschoben werden dürfen. Das gilt eigentlich auch für einen jungen Russen - er legt jedoch gegen den Beschluss erfolgreich Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Abschiebung eines 18-jährigen Gefährders aus Bremen vorerst gestoppt. Eine endgültige Entscheidung werde es in den nächsten Monaten geben, sagte ein Sprecher des Bremer Innenressorts. Der aus der russischen Republik Dagestan stammende Mann befand sich nach Medienberichten bereits auf dem Weg zum Flughafen nach Frankfurt, als die Entscheidung bekannt wurde. Sein Wagen drehte daraufhin wieder um.

Der 18-Jährige sitzt seit März in Abschiebehaft. Er hat fast sein ganzes Leben in Deutschland verbracht, ist aber russischer Staatsangehöriger. Die Behörden trauen ihm einen Terroranschlag zu, weil er mit dem Islamischen Staat sympathisiert und Suizidgedanken hat. Im Chat mit einem Islamisten aus Essen soll er sich bereiterklärt haben, einen Anschlag auf Zivilisten zu verüben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche grundsätzlich entschieden, dass islamistische Gefährder abgeschoben werden dürfen. Auch die Beschwerde des 18-Jährigen hatten die Richter wenig später abgewiesen. Daraufhin wandte er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

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