Maas zufolge verstößt die Einstellung der Partei zu Europäischen Einigung gegen die Verfassung. Dass die AfD den Euro abschaffen wolle, die "Integration stoppen und notfalls aus der EU austreten" wolle, hält er für unvereinbar mit dem Grundgesetzartikel 23, der ein Bekenntnis zur europäischen Integration beinhalte.
Auch die Haltung der AfD zur Religionsfreiheit kritisiert der Justizminister. Die Ermordung von sechs Millionen Juden durch die Nazis habe zur Folge gehabt, dass die Religionsfreiheit in Artikel 3 und 4 im Grundgesetz festgeschrieben worden sei. Ein Verbot von Minaretten und Muezzin-Rufen, wie es die AfD fordere, sei verfassungswidrig. "Selbstverständlich", so Maas, müsse aber jede Religion unsere Verfassungsordnung einhalten.
"Völkische Fruchtbarkeitsfantasien"
Des Weiteren greife die AfD-Forderung, die Ausgabe von Waffenscheinen zu erleichtern, das Rechtsstaatsprinzip und das Gewaltmonopol des Staates an. Ersteres sei auch durch die Forderung, Untersuchungshaft ohne Angabe von Haftgründen zu verhängen, gefährdet. Dies verstoße gegen die Unschuldsvermutung und das rechtstaatliche Verhältnismäßigkeitsprinzip. Dass psychisch kranke Straftäter nach dem Willen der AfD nicht mehr therapiert, sondern sofort in der Sicherheitsverwahrung "weggeschlossen" werden sollen, verstoße gegen die in Artikel 1 des Grundgesetzes garantierte Würde des Menschen.
Dass die AfD ein Familienbild aus "Vater, Mutter und Kindern" propagiere und ein Ministerium schaffen wolle, das "die Bevölkerungsentwicklung nach wissenschaftlichen Kriterien koordiniere", hält Maas für nicht verfassungskonform: "Zum Glück schiebt unsere Verfassung solch völkischen Fruchtbarkeitsfantasien einen Riegel vor." Das Grundgesetz kenne kein starres Familienleitbild.
Umfragen zufolge hat die AfD gute Chancen bei der anstehenden Bundestagswahl die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen und in den Bundestag einzuziehen. Unter den Sympathisanten sollen sich auch enttäuschte ehemalige SPD-Wähler befinden. Die Sozialdemokraten haben die Rechtspopulisten schon in der Vergangenheit scharf angegriffen. So bezeichnete Kanzlerkandidat Martin Schulz sie im Interview mit n-tv.de als eine "Schande für die Bundesrepublik". Die AfD wäre nicht die erste Partei im Bundestag, die unter dem Verdacht stünde, verfassungsfeindlich zu sein. So wurde auch die Partei Die Linke seit ihrer Gründung 2007 bis 2014 vom Verfassungschutz beobachtet.
Quelle: n-tv.de
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