Die Aussetzung des Familiennachzugs habe für die beiden Betroffenen, über deren Fälle er urteilte, "irreparablen Schaden durch die Bundesbehörden" verursacht, schrieb der Richter in der Urteilsbegründung. "Die Familienangehörigen sehnen sich danach, wieder zusammenzukommen." So müssten Flüchtlinge von den Beschränkungen ausgenommen werden, die "echte Verbindungen zu einer Person oder Organisation in den Vereinigten Staaten haben", so der Richter weiter.
Keine Ausnahmen für "Hochrisiko-Länder"
Im Oktober war der von Trump angeordnete 120-tägige Stopp zur Bearbeitung von Anträgen und der Aufnahme von Flüchtlingen ausgelaufen. Die Pause, so die Erklärung der Trump-Regierung damals, sollte für Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden.
Die US-Regierung kündigte daraufhin an, wieder Flüchtlinge aufzunehmen - nahm davon aber elf so genannte "Hochrisiko-Länder" aus. Dabei handelt es sich um Ägypten, Iran, Irak, Libyen, Mali, Nordkorea, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrien und Jemen. Die meisten von ihnen sind muslimisch.
Das jüngste Urteil des Richters in Seattle betraf nun Familienangehörige von Flüchtlingen aus diesen Ländern, die bereits in den USA sind und ihre Familie nachholen wollen. Geklagt hatten Flüchtlinge und Flüchtlingsorganisationen.
Trump hatte nach Amtsantritt im Januar mehrere Dekrete mit Einreisebeschränkungen erlassen. Die Anordnungen zogen zahlreiche Prozesse nach sich, immer wieder erklärten Gerichte einzelne Aspekte für unrechtmäßig, da sie gegen das Antidiskriminierungsgebot verstießen.
Quelle: n-tv.de
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