Feuerwerk an Silvester

  28 Dezember 2017    Gelesen: 705
Feuerwerk an Silvester
Ab Donnerstag stehen Böller und Raketen zum Verkauf. Worauf sollte man bei der Auswahl achten? Und was ist bei Verletzungen zu tun? Der Überblick.
Drei Tage lang - von Donnerstag bis Samstag - läuft in Deutschland der Feuerwerksverkauf für Silvester. Der Verband der Pyrotechnischen Industrie rechnet mit einem Umsatz von rund 137 Millionen Euro, das sind rund 20 Prozent mehr als noch vor sechs Jahren.

Worauf sollte man achten, wenn man bei der Knallerei mitmachen will? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Woran erkenne ich geprüfte Feuerwerkskörper?

Geprüfte Produkte sind an einem CE-Zeichen und einer Registriernummer zu erkennen. In Deutschland geprüftes Feuerwerk trägt die Kennnummer 0589 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). (Lesen Sie hier die Sicherheitstipps der BAM).

Zudem sollte man auf die Feuerwerksklasse achten. Nach der Kennnummer der BAM folgt auf dem Artikel die Kategorie-Kennzeichnung F1 oder F2 und eine fortlaufende Nummer. F2 ist die Feuerwerksklasse für Raketen, Batterien oder Knallkörper. Diese Artikel dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. In die Klasse F1 fallen zum Beispiel Knallerbsen und -bonbons, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen. Diese Produkte dürfen das ganze Jahr hindurch verkauft und benutzt werden - auch von Kindern ab 12 Jahren.

Was ist mit nicht zugelassenen Knallkörpern?

Ungeprüftes Feuerwerk ist meist gefährlich. Es enthält nicht nur Schwarzpulver wie die in Deutschland zugelassenen Knaller, sondern ist auch mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt - ein Oxidationsmittel in Kombination mit einem Metallpulver. Wegen der Sprengkraft kann es zu Unfällen mit abgetrennten Gliedmaßen kommen, warnen die Behörden.

So genannte "Polenböller" gelten in Deutschland als Synonym für nicht zugelassene Knallkörper mit besonderer Sprengkraft. Vor allem werden sie in Polen gekauft, wo Pyrotechnik das gesamte Jahr erhältlich ist - daher kommt wohl auch der Begriff. Er ist indes irreführend: Die Knallkörper werden vor allem in China gefertigt.

Was tun bei Verletzungen?

Im Zweifelsfall sollten Sie unbedingt die 112 anrufen. Bis die Rettungskräfte eintreffen, sollten bei Augenverletzungen immer beide Augen abgedeckt werden, empfiehlt das Deutsche Rote Kreuz.

Hat jemand durch die Explosion eines Feuerwerkskörpers einen Finger oder einen Teil eines Fingers verloren, sollten Umstehende helfen, ihn zu finden. Den abgerissenen Teil des Fingers sollte man laut Rotem Kreuz in ein steriles oder zumindest sauberes Taschentuch einwickeln und dann in einen Plastikbeutel legen. Dieser Beutel wiederum sollte in eine weitere Tüte mit Eiswasser gelegt werden - so wird der Finger gekühlt, ohne direkten Kontakt mit dem Wasser zu haben.

Falls Eiswasser oder Beutel nicht vorhanden sind, sollte der Finger wenigstens in das Taschentuch eingewickelt werden. Rettungswagen haben in der Regel künstliches Eis und Plastikbeutel zum Transport des abgerissenen Fingers dabei.

Kleinere Verbrennungen - etwa an der Hand - sollten sofort gekühlt werden. Größere Wunden lässt man besser in Ruhe. Kälte kann dazu führen, dass der Betroffene auskühlt. Ist die Verbrennung oder Verbrühung größer als die Handfläche des Verletzten, muss sie von einem Arzt behandelt werden.

Ungemach droht aber an Silvester bekanntlich nicht nur durch die Knallerei: Hat jemand so viel Alkohol getrunken, dass er bewusstlos ist, sollte in jedem Fall ein Krankenwagen gerufen und der Betroffene in die stabile Seitenlage gebracht werden, damit die Atemwege offenbleiben, falls er sich erbricht. Außerdem muss er zugedeckt werden, damit er nicht auskühlt.

Was hat es mit der Feinstaubbelastung auf sich?

Laut einer Studie des Umweltbundesamtes werden pro Jahr fast 5000 Tonnen Feinstaub der Größe PM10 durch die Silvesterknallerei freigesetzt - das sind Teilchen mit einem Durchmesser von durchschnittlich zehn Mikrometern. Diese Menge entspricht rund einem Sechstel der PM10-Feinstaubmenge, die laut Umweltbundesamt pro Jahr im Straßenverkehr in Deutschland anfällt. Weil Feinstaub an bis zu 35 Tagen im Jahr laut EU Grenzwerte überschreiten darf, ist nicht zu erwarten, dass die Knallerei verboten oder wegen Feinstaub-Bedenken eingeschränkt wird.

Wie lassen sich Brände verhindern?

Raketen können auf Balkonen oder Terrassen Brände entzünden. Gartenmöbel, Sonnenschirme, leere Kisten oder Zeitungsstapel entzünden sich leicht. Auch trockene Weihnachtsbäume, die aus dem Wohnzimmer auf den Balkon geräumt wurden, sind eine Brandgefahr. Daher sollten Terrassen und Balkone an Silvester auf- und leergeräumt sein, rät der Deutsche Feuerwehrverband. Die Feuerwehr empfiehlt zudem, Hauseingänge aufzuräumen sowie Fenster und Türen über Mitternacht geschlossen zu halten.

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