Außenminister Steinmeier zur Aussetzung der Haftstrafe gegen die Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus

  10 Dezember 2015    Gelesen: 857
Außenminister Steinmeier zur Aussetzung der Haftstrafe gegen die Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus
Ein Berufungsgericht in Baku hat gestern (09.12.) die gegen die Menschenrechtsverteidiger Leyla und Arif Yunus in erster Instanz ausgesprochenen Haftstrafen auf 5 Jahre reduziert und zur Bewährung ausgesetzt.


Der Außenminister der BRD Frank Walter Steinmeeir gab die Erklärung anläßlich Aussetzung der Haftstrafe gegen Leyla Yunus ab.

"Ich begrüße die Entscheidung eines Gerichts in Baku, die Haftstrafe gegen die aserbaidschanische Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus zur Bewährung auszusetzen. Das ist ein wichtiger humanitärer Schritt. Leyla Yunus und ihr Ehemann Arif sollten außerhalb der Haft vor allem die dringend notwendige medizinische Betreuung erhalten können."

Leyla Yunus und ihr Ehemann Arif Yunusov waren Ende Juli 2014 wegen des Vorwurfs der Spionage, Steuerhinterziehung sowie Verstößen gegen die NGO-Gesetzgebung verhaftet worden. Am 13. August 2015 wurden sie erstinstanzlich von einem Gericht in Baku zu achteinhalb bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. Am 12. November 2015 gewährte das Berufungsgericht Arif Yunus Haftverschonung.


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