Hund an Baum aufgehängt - Bewährungsstrafe

  08 Mai 2018    Gelesen: 2092
Hund an Baum aufgehängt - Bewährungsstrafe

Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 3000 Euro Geldstrafe: Das Amtsgericht Wetzlar hat einen Mann verurteilt, der seinen Hund im Wald erhängt hatte.

Das Amtsgericht Wetzlar hat einen Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Gericht sah es laut einer Sprecherin als erwiesen an, dass der 28-Jährige im vergangenen Jahr seinen Hund mit einer Leine erhängte.

Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann 3000 Euro an eine Stiftung des Naturschutzbundes Nabu zahlen. Verurteilt wurde der 28-Jährige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, das das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund verbietet.

Der Hund war Anfang 2017 in einem Wald bei Schöffengrund getötet worden. Laut Ermittlern ließ der Täter das leidende Tier an einem Baum im Todeskampf zurück. Ein Spaziergänger fand den erhängten Hund und rief die Polizei. Die Ermittlungen führten zu seinem Herrchen - der Mann gestand.

Damals gab der Mann an, in einer Kurzschlussreaktion gehandelt zu haben. Er habe seine private und berufliche Situation als sehr belastend empfunden. Auch vor Gericht gab er die Tat zu. Ob der 28-Jährige das Urteil akzeptiere, sei unklar, sagte die Gerichtssprecherin.

spiegel


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