Gefährder steht kurz vor dem Abflug

  09 Mai 2018    Gelesen: 833
Gefährder steht kurz vor dem Abflug

Haikel S. bleiben nur noch wenige Stunden in Deutschland. Dann fliegt er zurück nach Tunesien. Das Bundesverfassungsgericht entschied zuvor, dass der Terrorverdächtige abgeschoben werden darf. Denn in seiner Heimat droht ihm keine Todesstrafe.

 

Die Abschiebung des terrorverdächtigen Tunesiers Haikel S. läuft. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen soll der als Gefährder geltende Mann am Morgen von Frankfurt aus in sein Heimatland abgeschoben werden.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Mann abgeschoben werden kann. Das Gericht sehe keine Hindernisse für die Abschiebung des Terrorverdächtigen, hieß es. Es lehnte damit die Beschwerde von S. mit der Begründung ab, ihm drohe in seinem Heimatland nicht die Todesstrafe. Zwar steht in Tunesien die Todesstrafe im Strafrechtskatalog, ihre Vollstreckung ist aber für ausgesetzt erklärt. Kanzlerin Angela Merkel hatte die Entscheidung begrüßt: "Es ist ein Urteil, dass uns Klarheit gibt und auch die Durchsetzung von Rechten möglich macht."

S. kam erstmals 2003 zum Studieren nach Deutschland. 2015 reiste er unter falschem Namen als angeblicher Syrer erneut ein. Deutsche Behörden ermittelten gegen ihn wegen des Verdachts der Unterstützung der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat. 2016 stellte zudem Tunesien einen Auslieferungsantrag. Die Behörden dort werfen dem Mann die Zugehörigkeit zu einer Terrororganisation vor.

Anfang Februar 2017 wurde S. in Hessen festgenommen. Ihm wurde damals auch vorgeworfen, in Deutschland ein Netzwerk für einen Anschlag aufgebaut zu haben. Konkrete Pläne gab es nach Ermittlerangaben aber noch nicht. S. soll zudem mitverantwortlich für den Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis sein, bei dem im März 2015 in Tunesiens Hauptstadt 21 ausländische Touristen getötet wurden. Zu der Tat bekannte sich der IS.

Quelle: n-tv.de


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