AfD will Sinti und Roma zählen lassen – Sachsen: „Erhebung ethnischer Daten verboten“

  10 Juli 2018    Gelesen: 1095
AfD will Sinti und Roma zählen lassen – Sachsen: „Erhebung ethnischer Daten verboten“

Sinti und Roma für die AfD zählen? Das hat die Landesregierung Sachsens nicht vor. Warum auch? Für sie verstößt das gegen das Grundgesetz und gegen die Sächsische Verfassung. Die AfD hatte zuvor eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, in der sie die Zahl und weitere Details zu den in Sachsen lebenden Sinti und Roma erfahren wollte.

Wie viele Sinti und Roma in Sachsen leben, in welcher Ausbildung sie sich befinden, wie ihre Arbeits- und Wohnsituation ist, ob sie die Schulpflicht einhalten und wer welche Leistungen vom Staat erhält – solche Dinge wollte AfD-Fraktionsvize Carsten Müller in einer kleinen Anfrage von der Landesregierung Sachsens wissen.

Der Justizminister Sachsens, Sebastian Gemkow, beantwortete diese Fragen knapp und deutlich:

„Ob und welche Personen Sinti und Roma sind, wird nicht erfasst. Die Erhebung ethnischer Daten verbietet sich nach Art. 3 Abs. 2 Grundgesetzin Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich.“

In Italien hatte Innenminister Matteo Salvini mit seinem Plan, Sinti und Roma zählen zu lassen, landesweit für Empörung gesorgt.

In solchen Zählungen sehen viele Menschen Methoden aus der Zeit des Nationalsozialismus und fragen nach dem Zweck der Zählung:

Im Dritten Reich wurden Menschen anderer Ethnien, Religionszugehörigkeiten, sexueller Orientierungen und mit geistigen Behinderungen verfolgt. Zwischen 1933 und 1945 hatten die Nazis Schätzungen zufolge bis zu 500.000 Sinti und Roma und zwischen 5,5 und 6,3 Millionen Juden ermordet.

sputniknews


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