Sami A. nennt Abschiebung "Entführung"

  17 Juli 2018    Gelesen: 1132
Sami A. nennt Abschiebung "Entführung"

Nach seiner Abschiebung befindet sich Sami A. in tunesischem Gewahrsam. Über seinen Anwalt meldet sich der mutmaßliche einstige Leibwächter Bin Ladens zu Wort. Er möchte nach Deutschland zurück.

Der mutmaßliche Leibwächter Osama bin Ladens, Sami. A., möchte nach Deutschland zurückkehren. Gegenüber der "Bild"-Zeitung sagte er, seine Abschiebung nach Tunesien habe einer Entführung geglichen. Die Polizei habe ihn um drei Uhr nachts abgeholt und ins Flugzeug gesetzt. Er habe den Beamten gesagt, dass ein Gericht seine Ausweisung untersagt habe. "Aber sie haben gesagt, dass das von ganz oben kommt und ich nichts dagegen tun könne", teilte er der Zeitung über seinen Anwalt mit.

A. ist in Deutschland als Gefährder eingestuft. Polizei und Verfassungsschutz sind sich sicher, dass er vor knapp zwanzig Jahren eine Terrorausbildung im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet durchlaufen habe und anschließend in die Leibgarde Bin Ladens aufgerückt sei. Seitdem er im vergangenen Jahr zum Gefährder erklärt wurde, musste er sich täglich bei der Polizei melden und durfte seinen Wohnort Bochum nicht verlassen. Die Bundesanwaltschaft stellte bereits 2007 ihre Ermittlungen gegen A. ein. Er bestreitet hingegen der Leibwächter des Terrorführers gewesen zu sein. "Das ist völlig frei erfunden", zitiert die "Bild"-Zeitung ihn. Seit seiner Ausweisung befindet er sich in tunesischem Gewahrsam.

Dass er aus Deutschland abgeschoben wurde, sei "purer Rassismus", sagte er dem Bericht zufolge. Innenminister Seehofer habe ihn nicht mehr im Land haben wollen, daher sei behauptet worden, er sei Extremist. Er wolle sich dafür einsetzen, nach Deutschland zurückkehren zu können, wo sich noch seine vier Kinder befinden. Er habe elf Jahre in Deutschland gelebt, es gebe nichts, was man ihm vorwerfen könne. Der Zeitung zufolge sieht ihn der Verfassungsschutz aber als "aggressiven Salafisten" und "religiöse Autorität" für potenzielle Attentäter.

Die Abschiebung A.s sorgt in Deutschland weiter für Diskussionen. Er war am vergangenen Freitag nach Tunesien geflogen worden, obwohl ein Gericht die Abschiebung am Donnerstagabend verboten hatte. Darüber wurde das Bundesamt für Flüchtlinge (Bamf) aber erst am Freitagmorgen informiert, als sich das Flugzeug bereits in der Luft war. Kritiker halten die Abschiebung für unrechtmäßig, weil A. in Tunesien Folter drohen könnte. Laut NRW-Flüchtlingsministerium ist eine Zusicherung der tunesischen Regierung, darauf zu verzichten, keine Voraussetzung für die Abschiebung gewesen.   

Quelle: n-tv.de 


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