„Nationalitätsgesetz“: Jüdischer Charakter Israels in der Verfassung verankert

  19 Juli 2018    Gelesen: 619
„Nationalitätsgesetz“: Jüdischer Charakter Israels in der Verfassung verankert

Nach stundenlangen Debatten hat das israelische Parlament am Donnerstag ein umstrittenes Verfassungsgesetz verabschiedet, das die Definition des Landes als „Nationalstaat des jüdischen Volkes“ in der Verfassung verankert. Das berichtete die Zeitung „Haaretz“.

Für das sogenannte „Nationalitätsgesetz“ stimmten demnach 62 von insgesamt 120 Abgeordneten. Weitere 55 votierten dagegen.  

Wie es weiter heißt, wird Israel damit als „Nationalstaat des jüdischen Volkes“ definiert und die Juden als einziges Volk, das Recht auf nationale Selbstbestimmung auf dem Territorium des Landes hat. 

Zudem werde Hebräisch der Status der einzigen offiziellen Sprache verliehen.  Dabei werde der Rang der arabischen Sprache abgewertet: Sie ist nicht mehr Amtssprache, sondern bloß noch „Sprache mit speziellem Status“. Unter anderem legt das Gesetz Jerusalem als Hauptstadt fest.

Der Gesetzentwurf hatte langwierige Debatten im Parlament ausgelöst. Gleich nach seiner Verabschiedung zerrissen arabische Abgeordnete, die der Sitzung beigewohnt hatten, den Gesetzwurf in einer symbolischen Geste und verließen aus Protest den Sitzungssaal.

Einige Abgeordnete sollen dieses Gesetz als „Apartheid-Gesetz“ bezeichnet haben. Der Kritikpunkt: Das Gesetz diskriminiere arabische Bürgerinnen und Bürger Israels. Insgesamt leben etwa 1,6 Millionen Araber in Israel. Das sind etwa 20 Prozent der Bevölkerung.   

sputnik.de


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