Im Artikel wird darauf hingewiesen, dass das Völkerrecht in der Frage der gerechten Beilegung des Berg-Karabach-Konfliktes nicht eingehalten wird. Das internationale Recht steht Aserbaidschan zur Seite. Die Besetzung der historischen und international anerkannten Territorien Aserbaidschans wurde in internationalen Resolutionen wiederholt verurteilt, schreibt das Portal.
Es wird darauf hingewiesen, dass der UN-Sicherheitsrat im Jahre 1993 vier Resolutionen Nr. 822, 853, 874 und 884 über die Wiederherstellung der territorialen Integrität der Republik Aserbaidschan, die Rückgabe der besetzten Gelände, den bedingungslosen Rückzug armenischer Truppen und die Möglichkeit der Rückkehr der vertriebenen Aserbaidschaner nach Berg-Karabach und in die weiteren umliegenden besetzten Gebiete verabschiedet hatte, schreibt das Portal “Opinion Internationale“ weiter.
Im Artikel wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Beschlüsse bisher noch nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus werden französischsprachige Leser im Artikel darüber ins Bilde gesetzt, dass nicht nur die Region Berg-Karabach, sondern auch die sieben umliegenden Bezirke von Aserbaidschan bisher besetzt gehalten werden. In jenen armenisch besetzten Gebieten Aserbaidschans wurde eine beispiellose Aktion ethnischer Säuberung durchgeführt.
Die Verletzung des Völkerrechts bedroht die regionale Sicherheit und Stabilität. Den aserbaidschanischen Binnenvertriebenen steht ein Rückkehrrecht zu. Jedoch wird dieses Recht mit Füßen getreten, so Opinion Internationale.
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