Im Dokument wurde es vorgesehen, in allen Städten und Regionen des Landes einschließlich in den Verwaltungen, Büros, Institutionen und Organisationen die Versammlungen, Konferenzen und Vorträge zu blutigen tragischen 20. Januarereignissen 1990 zu organisieren, in den Kulturstätten entsprechende Aufführungen, Spiel- und Dokumentarfilme zu zeigen, in den Massenmedien eine breite Palette von Berichten über diese Tragödie ausstrahlen, in den Botschaften, diplomatischen Vertretungen, Diasporaorganisationen Aserbaidschans im Ausland eine Reihe von Gedenkveranstaltungen durchzuführen, in den führenden Massenmedien der Welt sowie in den Fernsehsendern und Internet- und Netzwerken die Materialien und Informationen über die 20. Januar- Tragödie zu verbreiten.
Nach dem Aktionsplan wird den Familien der Opfer, die während der 20. Januar-Ereignisse ums Leben gekommen sind, humanitäre Hilfe geleistet werden, in der Märtyrerallee notwendige Arbeiten ausgeführt, von den religiösen Konfessionen und Einrichtungen in Aserbaidschan religiöse Gedenkveranstaltungen ausgerichtet werden.
Im Dokument ist auch die Organisation eines Besuchs der Öffentlichkeit von Baku in der Märtyrerallee vorgesehen. Darüber hinaus soll am 20. Januar um 12.00 Uhr landesweit eine Schweigeminute folgen, durch die Boote, Autos und Züge sollten die Signale gegeben, in der Märtyrerallee eine Trauermusik intoniert werden.
Zu gleicher Zeit werden am 20. Januar in den Städten und Regionen der Republik, Dörfern und Siedlungen als Anzeichen für Trauer die Staatsflaggen niedergeholt werden.
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