Kommentar - Nach entsprechenden Plänen in Österreich und wenige Wochen nach der Endlosdebatte darüber, ob die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet werden soll, beginnt man nunmehr die sogenannten "Grauen Wölfe" in Deutschland ins Visier zu nehmen. Mehrere Politiker haben sich dafür ausgesprochen, gegen die "Gruppierung" sowie ihre "Symbole" gesetzlich vorzugehen. In der türkischen Community sprich man inzwischen von "Umerziehung per Gesetz" oder "ethnischer Säuberung."
Pikant daran: Nach dem die Verbots-Debatte über die "Grauen Wölfe" sowie dem "Wolfsgruß" von CDU-Politiker Christoph de Vries und die Linken-Politikerin Sevim Dagdelen angestoßen wurde, meldet sich jetzt ausgerechnet die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag, Beatrix von Storch und muntert die beiden auf, gemeinsam die nötige Mehrheit im Parlament zu erreichen, mit der man dann die "Gruppierung" wie auch die "Symbole" einkassieren kann.
Nur, zuallererst müsste man die "Grauen Wölfe" als verfassungsfeindliche Organisation verbieten. Welche der in Deutschland ansässigen drei "Gruppierung", die mit den "Grauen Wölfen" in Zusammenhang gebracht werden, im Einzelnen oder gar im gesamten in Betracht kommen, wäre die erste Frage, die sich einem stellt. Die zweite wäre, auf welcher Grundlage man jene oder alle "Gruppierungen" in Deutschland verbieten will. Dann wäre da noch die Frage im Raum, auf welcher Basis man die Nutzung eines Symbols verbieten will.
Rechte Ideenwelten unterscheiden sich von dem Konservativismus, wie er sich nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland herausgebildet hat, vornehmlich in drei Punkten: Zum einen stehen sie für illiberale Demokratiekonzepte. Zum einen stehen sie für illiberale Demokratiekonzepte. Zum zweiten sind sie antipluralistisch ausgerichtet und verstehen (nur) sich selbst als „Stimme des Volkes“. Schließlich stößt man zum Teil sogar auf ethnopluralistische Vorstellungen, deren Ideal darin besteht, dass Kulturen bzw. Ethnien möglichst homogen und damit unter sich bleiben sollen.
Liane Bednarz
Die rechtlichen Hürden in Deutschland, um ein Verbotsverfahren gegen eine Organisation oder Partei in die Wege zu leiten, sind hoch. Verfassungswidrig im Sinne von Grundgesetz ist eine Organisation oder Partei aber erst, wenn sie mit Gewalt gegen die deutsche Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert. Es muss also eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen, die planvoll das Funktionieren der deutschen Ordnung beeinträchtig, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen will. Kommen da nicht andere ausländische Organisationen in Frage, die bereits mit Gewalt in Erscheinung getreten sind?
Da wären u.a. die PKK-Ableger oder linksextremistischen Gruppen in Deutschland, die mit Gewalt gegen die DITIB oder türkische Einrichtungen in Erscheinung getreten sind, und nicht erst seit gestern. Trotzdem können diese Organisationen weiterhin frei agieren, werden von Dagdelen nicht angesprochen - Stattdessen unterstützt sie die PKK-Ableger sogar. Bei den sogenannten "Grauen Wölfen" fehlt diese ausgeübte Gewalt, die Gewaltbereitschaft gänzlich. Dieses Symbol, diesen "Wolfsgruß" ausgerechnet mit - O-Ton Dagdelen - "Faschismus" bzw. dem Hitlergruß gleichzusetzen, ist eine Frechheit, der den Faschismus relativiert und Nationalismus diskreditiert. Zudem diskreditiert sich Dagdelen selbst, in dem sie ihren "kurdischen Nationalismus" mit Faschismus gleichsetzt.
Die Hände stellen in vielen Bildern ein zentrales Kommunikationsmittel dar, was unter der Bezeichnung „reden mit die Händ’“ kursiert. John Efron hat in den 1940ern versucht, bestimmte Hand- und Armbewegungen von jüdischen und italienischen Immigranten in New York zu vergleichen und auf bestimmte Codes hin zu untersuchen. Dabei stellte er fest, daß das gesellschaftliche Milieu viel entscheidender für die Herausbildung einer bestimmten Gestik ist als die ethnische oder religiöse Zugehörigkeit.
Julia Schäfer M.A.
Die türkische Community ist hellhörig geworden und fragt sich zurecht, welche Sau wieder durchs Dorf getrieben wird. Man spricht, nach dem die Endlosdebatte über die Beobachtung der DITIB durch Verfassungsschützer wochenlang aufrechterhalten wurde, von "Umerziehung per Gesetz" oder von "ethnischen Säuberung" die politisch gewollt ist, rechtlich aber auf tönernen Füßen steht und allenfalls von eigentlich wichtigeren Themen ablenken soll.
Fast vier Millionen Türken bzw. Deutschtürken leben in Deutschland und werden derzeit gezielt durch die politische Bank hinweg zur Zielscheibe von rassistischen und antiislamischen Bauernfängern. Der plumpe Versuch, Integration als Einbahnstraße zu Verkaufen endet schlussendlich immer in der Assimilation. Vielmehr noch, es bedienen sich ausgerechnet deutsche und kurdische Rassisten eindeutig antitürkischen Ressentiments, die Menschenrechten, vor allem dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, Vereinigungsrecht sowie Völkerverständigung zuwiderlaufen.
Wie würden wohl Sinti und Roma reagieren, wenn man ihnen ihr Symbol - das Rad - verbietet, oder den deutsch-jüdischen Bürgern den Davidstern nimmt? Nichts anderes ist der "Wolf" bzw. der "Wolfgruß"; ein Symbol der Türken. Der "Wolfsgruß" wird von Sozialdemokraten (CHP) wie auch Konservativen (AKP) verwendet, die "Grauen Wölfe" in Deutschland haben also kein Hoheitsrecht auf dieses Symbol, die in der Republikgeschichte in Form des Wolfes immer wieder auch hoheitliche Zeichen darstellte, u.a. auf Geldnoten, Briefmarken oder Münzen.
Der "Wolfsgruß" ist auch keine Modeerscheinung, sie kann nicht auf die Republikgeschichte der Türkei zurechtgestutzt werden. Sie ist vielmehr ein mythologisches Symbol, die für Freiheit und die Turkvölker steht. Es wurde nach dem Zusammenbruch der UDSSR vom aserbaidschanischen Politiker und Kulturwissenschaftler Abulfaz Elchibey verwendet und es kannte schon der persische Dichter und einer der größten Epiker Firdausi, der im 10. Jahrhundert lebte sowie in einem Miniaturbild das Zeichen malte, die Frauen im Bild zeigen. Der Ursprung des Wolfes als mythologisches Symbol reicht dabei von China bis nach Indien und wird auf das 6. Jahrhundert datiert. Manchen Forschern nach zieht es sogar Kreise bis in den Buddhismus hinein.
Quelle: turkishpress
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