BKA: Sexuelle Übergriffe an Silvester in 12 Bundesländern

  24 Januar 2016    Gelesen: 557
BKA: Sexuelle Übergriffe an Silvester in 12 Bundesländern
Die Massenbelästigungen in Köln waren offenkundig nicht singulär: Dem Bundeskriminalamt liegen Straftaten aus 12 Bundesländern aus der Silvesternacht vor. Es geht um Sexual- und Eigentumsdelikte. Das BKA widerlegt mit seinem Bericht die Spekulation des Justizministers, es habe sich um einen Einzelfall von organisierter Kriminalität gehandelt.
Sexuelle Übergriffe in Kombination mit Eigentumsdelikten ähnlich wie in Köln hat es dem BKA zufolge in der Silvesternacht in insgesamt zwölf Bundesländern gegeben. Allerdings war das Ausmaß offensichtlich sehr unterschiedlich, berichtet die Nachrichtenagentur AFP unter Hinweis auf einen BKA-Bericht. Hinweise auf Verabredungen unter den Tätern gab es demnach kaum. Bundesjustizminister Maas hatte nach den Kölner Vorfällen von organisierter Kriminalität gesprochen – wohl, um der Bevölkerung den Eindruck zu geben, die Regierung habe die Lage im Griff. Nun widerspricht die Behörde dem eigenen Minister.

In den BKA-Bericht einbezogen wurden demnach aus Gruppen heraus begangene Sexualstraftaten im öffentlichen Raum, bei denen die Opfer auch beraubt oder bestohlen wurden. Aus nordrhein-westfälischen Städten, vor allem Köln, Düsseldorf und Bielefeld, wurden demnach 384 sexuelle Übergriffe angezeigt, davon 116 in Kombination mit Eigentumsdelikten. 195 Fälle, überwiegend reine Sexualdelikte, wurden demnach in Hamburg angezeigt.

Mit deutlichem Abstand folgte Hessen mit 31 Fällen, Bayern mit 27, Baden-Württemberg mit 25, Bremen mit elf und Berlin mit sechs Fällen. Einzelfälle solcher Straftaten habe es auch in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gegeben. Die Ermittlungen seien allerdings nicht abgeschlossen, so dass sich die Zahlen noch ändern könnten.

Bei den Opfern handelt es sich demnach fast ausschließlich um Frauen und bei den Tätern meistens um junge Männer im Alter zwischen 17 und 30 Jahren. In Aussagen der Opfer sei häufig von einem „südländischen“ oder „arabischen“ Erscheinungsbild die Rede. Eine konkrete Eingrenzung der Herkunft von Tatverdächtigen ist aber offensichtlich in vielen Fällen schwierig, sofern Täter nicht tatsächlich ermittelt wurden.

Die Einordnung in „südländisch“ oder ähnliche Begriffe ist problematisch, weil latent rassistisch. Doch die unbeholfene Wortwahl der Behörden ist nicht Ausdruck einer inhumanen Grundhaltung, sondern die direkte Folge der chaotischen Masseneinwanderung: Weil Hunderttausende nach wie vor illegal nach Deutschland einwandern, ist es für die Behörden unmöglich, deren Nationalität festzustellen. Damit wird die Identifizierung unmöglich und die Behörden müssen sich, insbesondere bei der meist aussichtslosen Ausforschung von Tätern, auf Hilfskonstruktionen zurückziehen.

Ihrem Grundauftrag, die Sicherheit der Flüchtlinge, Asylbewerber, Migranten und Deutschen mit oder ohne Migrationshintergrund können die Behörden seit der Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, jegliche illegale Einwanderung nach Deutschland straffrei zu stellen, ohne längst nicht mehr nachkommen, wie Polizeidokumente offen einräumen.

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