Banken dürfen begrenzt Schalter-Gebühren erheben

  18 Juni 2019    Gelesen: 734
Banken dürfen begrenzt Schalter-Gebühren erheben

Banken dürfen für Geldabhebungen und Einzahlungen am Schalter in begrenztem Umfang Gebühren erheben.

Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Abgabe dürfe aber nicht über die Kosten hinausgehen, die der Bank entstünden. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, nachdem die Sparkasse Günzburg für Serviceleistungen am Bankschalter eine Gebühr festgelegt hatte.

 

Deutschlandfunk


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