D. hatte im Oktober zusammen mit einem Freund ein Nachbarhaus angezündet, weil er nebenan keine Flüchtlinge wollte. Er sei fremdenfeindlich, aber nicht rechtsextrem, fand die Staatsanwaltschaft, ermittelte wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung und setzte Dirk D. wieder auf freien Fuß. Sie erklärte, D. sei nicht in der rechten Szene vernetzt und habe die Tat aus einer "persönlichen Überzeugung" heraus begangen, nicht aus einer politischen.
Die Bewertung der Staatsanwaltschaft hatte für Unverständnis gesorgt. In dem Haus, das Dirk D. angezündet hatte, lebten zu diesem Zeitpunkt sieben Menschen.
Das Landgericht Hagen revidierte diese Entscheidung nun. "Die Kammer geht nach bisheriger Würdigung des derzeitigen Standes der Sach- und Rechtslage davon aus, dass die beiden Angeschuldigten des versuchten Mordes hinreichend verdächtig sind", hieß es in einer Mitteilung.
Das Gericht hat die Umstände der Tat noch einmal geprüft und dazu auch ein gesondertes Brandgutachten erstellen lassen. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass D. nicht planen oder absehen konnte, wie der Brand verlaufen wird. Den Tod der Bewohner hätte er damit mindestens in Kauf genommen.
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