Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ meldet, soll geregelt werden, bei welchen öffentlichen Aufträgen künftig Ausnahmen von der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung greifen können. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn deutsche Sicherheitsinteressen betroffen seien und es um Schlüsseltechnologien gehe.
Derzeit fallen zum Beispiel U-Boote oder gepanzerte Fahrzeuge darunter. Laut Gesetzentwurf könnten deutsche Sicherheitsinteressen auch dann betroffen sein, wenn bei einer Anschaffung ein hohes Maß an Vertraulichkeit nötig ist.
Deutschlandfunk
Tags: