Strafzinsen für Privatkonto unter 100.000 Euro

  07 November 2019    Gelesen: 805
Strafzinsen für Privatkonto unter 100.000 Euro

Geld auf dem Konto liegen zu lassen, kostet - das gilt inzwischen für Privatkunden verschiedener Geldinstitute. Nun verlangt die erste Bank bereits ab 75.000 Euro ein Verwahrungsentgelt. Negativzinsen können aber nicht einfach so eingeführt werden, sagen Verbraucherschützer.

Einzelne Banken berechnen ihren Kunden bereits seit Monaten Negativzinsen auf Geldeinlagen. Bei Privatkunden waren Guthaben bis 100.000 Euro bislang davon nicht betroffen. Nach Auswertungen des Vergleichsportals Verivox erhebt nun aber ein Institut Negativzinsen auch auf geringere Tagesgeldeinlagen.


Die Volksbank Magdeburg gewährt nach eigenen Angaben Tagesgeldsparern einen Freibetrag von 75.000 Euro, Guthaben auf Kontokorrentkonten wie Girokonten mit Dispositionskredit sind bis 25.000 Euro befreit. Insgesamt haben Kunden einen Freibetrag von bis zu 100.000 Euro.

Laut Preisaushang vom 4. November 2019 werden auf höhere Einlagen 0,5 Prozent Verwahrungsentgelt fällig, wenn der zugrundeliegende Vertrag die Möglichkeit der Berechnung negativer Zinsen ausdrücklich vorsieht.

Verbraucherschützer: Vereinbarung nötig


Der Vorstand des Geldinstituts erklärt die Entscheidung mit den Einlagenzinsen der Europäischen Zentralbank. Kreditinstitute im Euroraum müssen aktuell 0,5 Prozent Strafzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Die Volksbank hat angekündigt, alle betroffenen Kunden anzuschreiben und zu einem Beratungsgespräch einzuladen. Ziel seien individuelle Vereinbarungen.

Individuelle Vereinbarungen sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auch die Voraussetzung dafür, dass Institute solche Verwahrentgelte einführen können. Ein Preisaushang reiche nicht aus.

Landgericht: Keine doppelte Bepreisung


Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale, sieht zudem Anhaltspunkte, dass die Preisklauseln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten könnten. Das Landgericht Tübingen habe für unzulässig erklärt, dass neben einer Kontoführungsgebühr auf Grundlage eines Preisaushangs auch Negativzinsen erhoben werden (Az.: 4 O 225/17). Denn auf diese Art werde eine Leistung doppelt bepreist.

Mit Negativzinsen auf geringere Privatkunden-Einlagen bei weiteren Banken ist mit Nauhauser deshalb vermutlich erstmal nicht zu rechnen. Neben den rechtlichen Bedenken bestehe das Risiko, dass Kunden dem Anbieter den Rücken kehren. Betroffenen rät der Experte, den Wechsel zu einer Bank mit günstigeren Konditionen zu prüfen - etwa ohne Kontoführungsentgelt und einem vielleicht breiteren Automatennetz.

Die Rendite bei Tagesgeld ist selten üppig: Sparer bekommen für Geld auf einem solchen Konto nach Angaben der unabhängigen Finanzberatung FMH derzeit im Schnitt 0,05 Prozent Zinsen (Stand: 5. November 2019).


Quelle: n-tv.de


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