Der Abschiebestopp für Syrer soll gelockert werden. Die Länder-Innenminister von SPD und Union seien sich darüber einig, Abschiebungen gefährlicher Straftäter in das Bürgerkriegsland zu erlauben, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hans-Joachim Grote, in Lübeck. Der CDU-Politiker verwies allerdings auf praktische Probleme. "Es gibt momentan in Syrien für uns keine Ansprechpartner, das ist die Schwierigkeit. Aber der Wille, da auch Straftäter nach Syrien wie nach Afghanistan abzuschieben, ist da."
Nach Angaben von Grote haben sich die Minister von Union und SPD bereits darauf verständigt. "Wir wollen das morgen abschließend beschließen." Auf Nachfrage erläuterte er: "Es bleibt dabei: Es gibt einen Abschiebestopp nach Syrien, mit Ausnahme von schweren Straftaten. Ich glaube, anders wäre es auch den Menschen hier nicht zu vermitteln, dass jemand, der schwere Straftaten begeht, dennoch den Schutzstatus des Flüchtlings hat. Irgendwann werden auch diese Rechte, die wir gewähren, auch verwirkt."
In Syrien gibt es nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes aktuell keine Region, in die Flüchtlinge ohne Risiko zurückkehren können. "Immer wieder sind Rückkehrer, insbesondere - aber nicht nur - solche, die als oppositionell oder regimekritisch bekannt sind oder auch nur als solche erachtet werden, erneuter Vertreibung, Sanktionen beziehungsweise Repressionen, bis hin zu unmittelbarer Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt", heißt es in einem internen Bericht des Auswärtigen Amtes, dessen Inhalt Anfang Dezember öffentlich wurde.
Der Bericht ist Gesprächsgrundlage für die laufende Innenministerkonferenz von Bund und Ländern. Auf dieser war unter anderem angedacht, den bestehenden Abschiebestopp nach Syrien um weitere sechs Monate zu verlängern. Ende 2018 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 745.645 Syrer in Deutschland, darunter 551.830 Schutzsuchende, von denen rund 95 Prozent bereits anerkannt wurden. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres stellten 33.230 Menschen aus Syrien hierzulande erstmalig einen Asylantrag. 2018 bezuschusste der Bund die Rückkehr von 466 Menschen nach Syrien. Im ersten Quartal dieses Jahres nahmen 77 Flüchtlinge diese Hilfe in Anspruch.
Quelle: n-tv.de
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