Das sind die Positionen im Bundestag
Gesundheitsminister Spahn will zusammen mit dem SPD-Gesundheitspolitiker Lauterbach die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung durchsetzen: Sie sieht vor, dass alle Bürger zu potenziellen Organspendern werden – es sei denn, sie haben ausdrücklich widersprochen. Spahn hat mit anderen Abgeordneten einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der am Donnerstag zur Abstimmung steht. Der Vorstoß aus dem Gesundheitsministerium ist allerdings umstritten.
Eine Parlamentarier-Gruppe um Grünen-Chefin Baerbock und Linken-Chefin Kipping hält hingegen an der Notwendigkeit einer ausdrücklich Zustimmung zur Organspende fest. Sie fordern zudem eine bessere Information der Bürger. Auch sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Für die Abstimmung ist der Fraktionszwang aufgehoben.
Das verbirgt sich hinter den Begrifflichkeiten
Bei der „Zustimmungslösung“ können nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende ausdrücklich zugestimmt hat. Gilt die „erweiterte Zustimmungslösung“, können zudem Angehörige stellvertretend für die verstorbene Person entscheiden, falls deren Entscheidung zu Lebzeiten nicht dokumentiert wurde. Diese Regelung gilt bislang unter anderem in Dänemark, Irland, Island, Litauen, Rumänien, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. In den Niederlanden wird die Zustimmungslösung mitte des Jahres der Widerspruchslösung weichen.
Die „Entscheidungsregelung“, die in Deutschland gilt, ist eine Abwandlung der „erweiterten Zustimmungslösung“. Hier müssen Bürgerinnen und Bürger regelmäßig informiert werden. Das geschieht zum Beispiel durch die Krankenkassen, die Informationen zur Entscheidungshilfe bereit stellen soll.
Bei der „Widerspruchslösung“ gilt jeder Brüger als potenzieller Organspender. Es sei denn, er hat zuvor explizit widersprochen. Schweigen wird als Zustimmung gewertet. Ein „Nein“ zur Organspende wird zum Beispiel in einem stattlichen Widerspruchsregister dokumentiert. In einigen Ländern haben Angehörige zudem das Recht, einer Organentnahme zu widersprechen, wenn keine klare Entscheidung der verstorbenen Person vorliegt. Die Widerspruchsregelung gibt es in Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei und in Ungarn.
deutschlandfunk
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