Beschwerden waren demnach von 32 Gefangenen (29 davon sind französische Staatsbürger) beim Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht worden, die sich in Justizvollzugsanstalten in den Übersee-Gebieten Martinique, Französisch-Polynesien, Guadeloupe sowie in Untersuchungshaftanstalten in Nȋmes, Nizza und Fresnes befanden. Sie beklagten sich über schlechte Haftbedingungen, insbesondere über die Überfüllung der Gefängnisse und die Unwirksamkeit präventiver Abhilfemaßnahmen.
Frankreich müsse diesen Häftlingen nun jeweils Entschädigungen zwischen 4000 Euro bis 25 000 Euro zahlen, urteilte der Gerichtshof. Zudem empfahl der EGMR Frankreich, Schritte gegen die Überbelegung von Gefängnissen einzuleiten, damit die Haftbedingungen weiterhin mit der Konvention vereinbar seien. Zudem müsse Beschwerden von Insassen besser nachgegangen werden.
„Das Gericht empfiehlt der beklagten Regierung, allgemeine Maßnahmen zur Beseitigung der Überfüllung und zur Verbesserung der Haftbedingungen in Betracht zu ziehen und wirksame Rechtsmittel einzuführen", heißt es in dem Kommuniqué.
Der EGMR gehört zum Europarat mit Sitz in Straßburg. Die Staatenorganisation fördert die demokratische Entwicklung in seinen 47 Mitgliedsländern. Die wichtigste Konvention ist dabei die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese müssen alle Staaten vor ihrem Beitritt unterzeichnen. Der EGMR ist kein Gericht der Europäischen Union.
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