Liquiditätshilfen
In einem ersten Schritt sollen Unternehmen möglichst schnell Darlehen gewährt werden, um unmittelbare Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Dazu soll die staatliche Förderbank KfW ihre Programme ausweiten und die Bedingungen erleichtern, um auf bestehende Programme zugreifen zu können. Zudem soll die KfW mehr Risiken übernehmen. Abgewickelt werden diese zinsgünstigen Kredite wie die bisherigen KfW-Programme über die Hausbanken der Unternehmen. Refinanzieren kann die KfW diese Liquiditätshilfen mit bis zu 100 Milliarden Euro, die sie vom neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erhalten soll.
Bürgschaften
Hauptaufgabe des auch "Corona-Schutzschirm" genannten WSF ist, für die Schulden von Unternehmen zu bürgen. Das soll den Firmen ermöglichen, sich trotz Corona-Panik am Finanzmarkt weiter zu normalen Bedingungen zu refinanzieren. Für diese Aufgabe bekommt der neu einzurichtende Fonds die Ermächtigung, Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro zu übernehmen. So steht es zumindest im Entwurf des entsprechenden Gesetzes, aus dem das Handelsblatt zitiert.
Unternehmensbeteiligungen
Daneben soll der WSF weitere 100 Milliarden Euro bereitstellen, mit denen sich der Bund direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen will. Diese Maßnahme ist, laut Informationen von Reuters, speziell für größere Firmen gedacht, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der drei folgenden Merkmale überschritten haben: eine Bilanzsumme von 160 Millionen Euro, 320 Millionen Euro Umsatz sowie im Jahresdurchschnitt 2.000 beschäftigte Arbeitnehmer. Zwei Kandidaten für solche Beteiligungen sind die Lufthansa und der Reisekonzern Tui, deren Geschäft in den vergangen Tagen und Wochen weitgehend zum Erliegen gekommen ist.
Zuschüsse für Kleinunternehmen und Selbständige
Dem Entwurf eines entsprechenden Gesetzes zufolge soll es für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben - bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten. Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Die Empfänger müssen eidesstattlich versichern, dass ihre Existenz aufgrund der Corona-Krise bedroht ist. Für diese Zuschüsse stellt der Bund bis zu 50 Milliarden Euro bereit. Das soll dem Entwurf zufolge für bis zu drei Millionen Selbstständige und Kleinstunternehmen reichen. Die Mittel sollen durch die Bundesländer verteilt werden. Hilfen, die einige Länder in den vergangenen Tagen bereits angekündigt hatten, sollen mit diesem Programm zusammengeführt werden.
Kurzarbeitergeld
Bereits in Kraft ist die Neuregelung des Kurzarbeitergelds. Unternehmen können demnach bereits dann Kurzarbeitergeld beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sind statt zuvor ein Drittel. Zudem werden Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die sie auch bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Zeitarbeiter werden in die Regelungen für Kurzarbeit einbezogen.
Steuererleichterungen
Ebenfalls umgesetzt werden schon Steuererleichterungen für von der Corona-Krise bedrohte Unternehmen. Sie können eine zinsfreie Stundung von fälligen Steuerzahlungen ebenso wie die Herabsetzung von Vorauszahlungen beantragen. Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden.
Quelle: ntv.de, mit dpa und Reuters
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