Die relevanten Informationen sind im "Aktionsplan zur Umsetzung des Beschlusses des Präsidenten von Aserbaidschan vom 19. März 2020" über eine Reihe von Maßnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) und der starken Schwankungen des Coronavirus auf die weltweiten Energie- und Wertpapiermärkte, die Wirtschaft Aserbaidschans, makroökonomische Stabilität, Beschäftigungsprobleme im Land und Unternehmen enthalten. “
In Übereinstimmung mit dem Dokument sind das aserbaidschanische Wirtschaftsministerium und der staatliche Zollausschuss verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zur Senkung der Einfuhrzölle auf Waren, die als notwendig erachtet werden, auf Null zu ergreifen sowie die Zollabfertigung, Kontrolle und Erteilung von Genehmigungen (Bescheinigungen) für die Einfuhr von Waren, die als notwendig erachtet werden, zu vereinfachen um diese Bedürfnisse im Jahr 2020 zu erfüllen.
Tags: