Flächendeckende Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutz im Nahverkehr

  27 April 2020    Gelesen: 961
Flächendeckende Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutz im Nahverkehr

Ab Montag ist im Nahverkehr in ganz Deutschland und fast überall auch in Geschäften das Tragen einer einfachen Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben.

Eine medizinische Maske ist nicht nötig - vielmehr reichen einfache Masken, etwa selbstgenähte Exemplare, aus. Auch Schals oder andere Tücher können benutzt werden. Kleine Kinder sind von der Tragepflicht in der Regel ausgenommen.

In einigen Regionen gibt es die Maskenpflicht schon länger. Umfragen zufolge trifft die Maßnahme vorwiegend auf Zustimmung in der Bevölkerung. Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus zu hemmen.

AFP.com


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