Das hat das oberste Verwaltungsgericht entschieden. Weil seit der jüngsten Corona-Lockerung wieder Treffen von bis zu zehn Personen möglich sind, sei das nach wie vor geltende Versammlungsverbot in Kirchen, Synagogen oder Moscheen nicht mehr verhältnismäßig, heißt es in der Begründung der Richter. Die entsprechenden Regelungen müssten von der Regierung binnen acht Tagen geändert werden. In Frankreich sind Gottesdienste nach derzeitigem Stand noch bis mindestens zum 2. Juni verboten; nur Beerdigungen sind ausgenommen.
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