Einjähriges Flüchtlingsmädchen Asha darf in Australien bleiben

  21 Februar 2016    Gelesen: 756
Einjähriges Flüchtlingsmädchen Asha darf in Australien bleiben
Nach Protesten gegen seine Abschiebung auf die Pazifikinsel Nauru darf das zwölf Monate alte Flüchtlingskind Asha zunächst in Australien bleiben. Das Mädchen und seine aus Nepal stammenden Eltern würden im Anschluss an eine medizinische Behandlung in einer Einrichtung für Flüchtlinge untergebracht, über deren Asylanträge noch nicht entschieden sei, sagte Einwanderungsminister Peter Dutton am Sonntag. Dort leben nach seinen Angaben 83 weitere Asylbewerber, die in Australien behandelt wurden.
Die einjährige Asha war Ende Januar mit schweren Brandverletzungen von Nauru zur Behandlung nach Australien gebracht worden. Vor einer Woche teilte das Kinderkrankenhaus Lady Cilento in Brisbane mit, das Mädchen werde erst entlassen, wenn für sie ein "geeignetes häusliches Umfeld" gefunden worden sei. Die Klinik stemmte sich damit faktisch gegen die Abschiebung des Kinds. Vor dem Krankenhaus versammelten sich hunderte Menschen zu einer Mahnwache für den Verbleib des Babys in der Klinik.

Dutton betonte nun, die Regierung habe ihre Entscheidung aus freien Stücken und nicht unter dem Eindruck der Proteste getroffen. Australien lässt generell keine Bootsflüchtlinge ins Land, sondern interniert sie in Lagern auf Nauru und in Papua Neuguinea.

Anfang Februar wies Australiens Oberstes Gericht die Klage einer Frau aus Bangladesch gegen ihren Zwangsaufenthalt auf Nauru ab. Der Prozess galt als Präzedenzfall für mehr als 260 Menschen, die aus medizinischen Gründen nach Australien geflogen worden waren und von der Rückführung bedroht sind.

Unter den 267 von der Abschiebung bedrohten Menschen sind neben Asha noch 36 andere Babys und 54 Kinder. Seit der Gerichtsentscheidung gibt es im ganzen Land Demonstrationen gegen die Abschiebungen und Australiens harte Einwanderungspolitik.
Die Regierung in Canberra argumentiert, dass durch ihre Politik weniger Bootsflüchtlinge im Meer ums Leben kämen. Eine Senatsermittlung kam unlängst aber zu dem Schluss, dass die Bedingungen in den Überseelagern unangemessen und unsicher sind.

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