Der Gesundheitsausschuss berät am Mittwoch über Anträge von Grünen und Linken, wonach die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angesichts steigender Zusatzbeiträge künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden sollen. Der gesetzlich festgelegte Kassenbeitrag liegt bei 14,6 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens, wovon Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte bezahlen.
Da der Anteil der Arbeitgeber aber eingefroren ist, müssen die Versicherten zusätzlichen Mehrbedarf der Kassen alleine tragen. Dafür erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, dessen Höhe sie selbst festlegen können. Zum Jahreswechsel hatte eine Reihe von Kassen den Zusatzbeitrag erhöht.
"Wenn eine hälftige Aufteilung der Krankheitskosten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern das Ziel sein soll, dann wäre die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der GKV-Beiträge jedenfalls die falsche Antwort", erklärte der DIHK. "Vielmehr wäre in einer umfassenden Perspektive eine paritätische Finanzierung erst erreicht, wenn Krankenkassenbeiträge und Entgeltfortzahlung paritätisch gezahlt werden. Das aber hätte eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer zur Folge."
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