Halle-Attentäter wird der Prozess gemacht

  21 Juli 2020    Gelesen: 515
Halle-Attentäter wird der Prozess gemacht

Am Dienstag beginnt das Verfahren gegen Stephan B., dem mutmaßlichen Attentäter von Halle. Am Ende des weltweit beachteten Prozesses erwartet den 28-Jährigen eine lange Haftstrafe. Mit einem Massaker an Dutzenden Menschen jüdischen Glaubens wollte er laut Anklage im Internet zum Helden werden.

Der Horror kommt in einem grauen Golf und schwarzer Kampfmontur nach Halle: Am 9. Oktober parkt Stephan B. vor der Synagoge der Stadt in Sachsen-Anhalt. Er hat einen grausigen Plan und sich für dessen Umsetzung vorbereitet: Er hat selbst gebaute Waffen dabei und Ausrüstung, mit der er die folgenden Minuten und Stunden filmen und live ins Netz stellen will. Am Ende dieses Tages sind zwei Menschen tot, zwei weitere schwer verletzt und dennoch muss man sagen: Der 28-Jährige ist gescheitert. Das Blutbad, das er anzurichten vorhatte, ist ihm mit Glück nicht gelungen. Dennoch sorgt die rechtsterroristische Bluttat weltweit für Aufsehen.

An diesem Dienstag beginnt der Prozess gegen den Attentäter von Halle. Gegen den mutmaßlichen Attentäter muss man sagen, denn er ist zwar angeklagt, der Mann hinter den Verbrechen zu sein. Verurteilt ist er aber nicht, wobei die Beweislast erdrückend ist. Schließlich hatte der Attentäter mit einem Massaker an der jüdischen Gemeinde zum Held hasserfüllter Menschen im Internet werden wollen.

Die Tür hielt stand

Das ist es auch, was im Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg vorgeworfen wird: neben Mord in zwei Fällen versuchter Mord in 68 Fällen; darunter jene 52 Menschen, die am Tag des Anschlags in der Synagoge im Paulusviertel die Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur begehen wollten. Nur weil Türen, die die Gemeindemitglieder von innen zusätzlich verbarrikadierten, standhielten, kam es nicht zum äußersten.

Stattdessen mussten zwei andere Menschen sterben: Eine 40-jährige Passantin erschießt B. noch vor der Synagoge. Dann zieht er auf der Suche nach Opfern weiter durch das Viertel. Er betritt einen Döner-Imbiss und erschießt einen 20-jährigen Kunden, den er für einen Ausländer hält. Mit der Polizei liefert er sich anschließend einen Schusswechsel. Die Bilder hiervon gehen um die Welt.

B. gelingt es zu fliehen. Im 15 Kilometer entfernten Wiedersdorf bringt er ein Paar mit Gewalt dazu, ihm Autoschlüssel auszuhändigen. Danach stiehlt er ein Taxi aus einer Werkstatt. Schließlich kann die Polizei B. festnehmen, in Werschen bei Zeitz endet der Anschlag. B. bekundet im Verlauf immer wieder, wie enttäuscht er von sich ist. Das Publikum im Netz hört ihn jammern, was für ein "Loser" (Verlierer) er sei. B. hatte sich offenbar den Attentäter von Christchurch zum Vorbild genommen. Was er mit ihm gemein hat: Beide müssen sich am Ende ihrer Taten vor Gericht verantworten.

50 Nebenkläger, 40 Presseplätze

Für den Prozess sind bislang 18 Verhandlungstermine vorgesehen. Der bislang letzte Termin soll am 14. Oktober stattfinden. Aus Platz- und Sicherheitsgründen wurde der Prozess in die Landeshauptstadt Magdeburg verlegt. Das Interesse ist groß, und zwar weltweit: Gut 40 regionale, nationale und internationale Medien haben in einem Auslosungsverfahren einen Platz im Sitzungssaal erhalten, darunter auch die "New York Times".

Rund 50 Nebenkläger sind mittlerweile laut Gericht zugelassen worden, darunter Vertreter der Jüdischen Gemeinde, einer der Betreiber des Imbisses und der Amerikaner Ezra Waxman. Gemeinsam mit Freundinnen und Freunden habe er 2019 an Jom Kippur kleinere und ältere jüdische Gemeinden beleben wollen und sei deswegen nach Halle gekommen, sagte Waxman der Nachrichtenagentur dpa. Natürlich hoffe er, dass Stephan B. so lange hinter Gitter komme, wie er eine Gefahr für die Gesellschaft sei.

Ein hasserfüllter, einsamer Mensch

Der im Januar 1992 in der Nähe von Eisleben geborene B. gilt als sogenannter einsamer Wolf. In einem elf Seiten langen "Manifest", das er vor der Tat veröffentlichte, legt er seine Gedanken dar. In dem Dokument wimmelt es vor antisemitischen Begriffen. Noch bevor die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, hatte er eine Grundausbildung bei der Bundeswehr absolviert und wurde laut Verteidigungsministerium auch an der Waffe ausgebildet. "In seinem Weltbild ist es halt so, dass er andere verantwortlich macht für seine eigene Misere, und das ist letztendlich der Auslöser für dieses Handeln", erklärte sein Verteidiger kurz nach der Tat.

B. lebte nach einem abgebrochenen Chemie-Studium einsam und zurückgezogen bei seiner Mutter. Bei den Sicherheitsbehörden war er nach Angaben des Verfassungsschutzes zuvor nicht in Erscheinung getreten. B. habe sich in "einschlägigen Internetforen" radikalisiert. Die von ihm veröffentlichten Schriften und das live übertragene Video belegten eine antisemitische und fremdenfeindliche Grundeinstellung. Er pflegt demnach auch einen Hass auf Frauen.

Ob sich der Attentäter zum Prozessbeginn äußern wird, ist unklar. Die Verteidigung ließ wissen, dass B. bis zum Prozess jedenfalls schweigen wolle. Nach einem missglückten Fluchtversuch sitzt B. in Burg ein. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass er in absehbarer Zeit noch einmal in Freiheit gelangt.

Quelle: ntv.de, shu/dpa/AFP


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