864 Euro muss ein Schüler aus Niedersachsen dafür zahlen, dass die Polizei nach verdächtigen Internet-Postings von ihm ausrückte. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Die Polizei habe ihm die Kosten für ihren Einsatz rechtmäßig in Rechnung gestellt.
Nach Gerichtsangaben hatte der Schüler über ein anonymes Konto in einem großen sozialen Netzwerk kryptische lateinische Botschaften verfasst, die den Namen seiner Schule sowie den Zusatz "RIP" (Ruhe in Frieden) enthielten. Zudem war darin auf Mitschüler verlinkt. Die Schule befürchtete eine Bedrohung und alarmierte die Polizei. Während der bereits laufenden Ermittlungen löschte der Schüler das Konto und eröffnete ein zweites, ebenfalls anonymes Konto, auf dem er mitteilte, dass keine Gefahr drohe. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Junge 15 Jahre alt.
Nach seiner Identifizierung betonte er, es habe sich lediglich um einen Scherz gehandelt. Dies war laut Gericht auch seine Argumentation im laufenden Verfahren. Die zuständige Richterin folgte dem allerdings nicht. Angesichts des realen Phänomens von Amokläufen an Schulen sei bereits "bei uneindeutigen Anhaltspunkten" für eine bevorstehende Gewalttat die Aufnahme von Ermittlungen durch die Polizei geboten. Trotz seines Alters müsse dem Kläger die Tragweite seines Verhaltens bewusst gewesen sein. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg angefochten werden.
Quelle: ntv.de, bea/AFP
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