Polizist droht Demonstrant - Fall wird untersucht

  21 September 2020    Gelesen: 816
Polizist droht Demonstrant - Fall wird untersucht

Ein Polizist soll auf einer Demonstration mit dem Einsatz seiner Dienstwaffe gedroht haben. Nun wird der Vorfall untersucht - wohl auch, weil ein Video auf Twitter Fragen zu dem Einsatz aufwirft.

Das Verhalten eines Polizei-Einsatzleiters bei einer Demonstration mit rund 250 Teilnehmern am Sonntag in Dresden wird nach öffentlicher Kritik untersucht. In einem Twitter-Video ist zu hören, wie der Mann sagt: "Schubs mich und du fängst Dir 'ne Kugel". Dabei legt er die Hand über seine Dienstwaffe - laut Mitteilung der Polizeidirektion, um vorsorglich deren Wegnahme zu verhindern.

"Der Satz ist so gefallen", bestätigte Polizeipräsident Jörg Kubiessa. "Der Kollege hat es eingeräumt und sich dafür entschuldigt." Der Vorfall soll untersucht werden - unter Einbeziehung der Umstände. Laut Kubiessa herrschte "eine hektische, unübersichtliche Situation". Anlass für disziplinarrechtliche Schritte, wie in Kommentaren im Netz gefordert, sah Kubiessa jedoch nicht. "Dennoch ist es unterm Strich für mich unstrittig, dass so ein Satz nicht fallen darf."

In dem Video ist zu sehen, wie der Polizist auf die Demonstranten zugeht und gegen einen rauchenden Gegenstand am Boden tritt. Er stößt ihn in Richtung der Menge. Anschließend verschwindet er für kurze Zeit im Rauch. Als er rückwärts daraus hervortritt, ist zu sehen, wie er an seine Dienstwaffe greift. Die Demonstranten tragen Transparente und fordern die Evakuierung der Geflüchteten auf der griechischen Insel Moria.

Laut Polizei war ein Nebeltopf aus der Versammlung heraus geworfen worden. Als der Einsatzleiter diesen als Beweismittel sichern wollte, sei er von 25 bis 30 vermummten Teilnehmern bedrängt worden. "Der Beamte verspürte dabei einen Stoß in Brusthöhe", hieß es. Das Sichern der Dienstwaffe in so einer Lage sei "richtig und absolut angemessen", erklärte Kubiessa.

Das alleinige Handeln des Beamten widerspreche jedoch den Grundsätzen der Eigensicherung. Laut der Mitteilung hat der Beamte glaubhaft versichert, "dass die Anwendung der Schusswaffe oder auch nur deren Androhung nie eine Handlungsoption für ihn war".

spiegel


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