Ungarn und Polen scheitern mit Klagen gegen EU-Entsenderichtlinie

  08 Dezember 2020    Gelesen: 332
Ungarn und Polen scheitern mit Klagen gegen EU-Entsenderichtlinie

Für EU-Bürger gilt der gleiche Lohn wie für Einheimische: Die Neufassung der europäischen Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer ist rechtens. Der Europäische Gerichtshof wies Klagen Ungarns und Polens ab.

Großbritannien war lange das bevorzugte Auswanderungsziel polnischer Handwerker und anderer Fachkräfte. Während dort der Brexit ihre Lage umfassend verändert, ist es in den verbliebenen EU-Staaten die neue Entsenderichtlinie.

Ihr zufolge sollen Wanderarbeiter aus EU-Nachbarstaaten »gleichen Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort« erhalten. Polen und Ungarn hatten noch versucht, diese Neuregelung für entsandte Arbeitnehmer zu kippen, da sie Wettbewerbsnachteile befürchteten. Doch damit sind die beiden Länder nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die neu gefasste Entsenderichtlinie, die Lohn- und Sozialstandards für Arbeitnehmer im EU-Ausland schützt, ist rechtens.

Die Richtlinie war 2018 geändert worden, um den Schutz der entsandten Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping auszuweiten. Zentraler Punkt der Reform war das Prinzip, dass EU-Bürger, die vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten, dort ebenso entlohnt werden müssen wie Einheimische.

Rechtliche Sonderregeln für Entsendungen wurden auf zwölf Monate befristet, in Ausnahmefällen auf 18 Monate. Das heißt: Die Arbeitnehmer dürfen zwar länger entsandt werden – doch gelten dann die Bedingungen des Aufnahmelands, sofern diese besser sind als in der Heimat. Zudem wurde festgelegt, dass Kosten für Reisen, Unterbringung und Verpflegung entsandter Kräfte nicht von deren Lohn abgezogen werden dürfen.

Ungarn und Polen hatten unter anderem einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU gerügt. Der EuGH sah das anders. Die EU-Gesetzgeber hätten die Richtlinie ändern dürfen, um sicherzustellen, dass der freie Dienstleistungsverkehr unter gleichen Wettbewerbsbedingungen stattfinde.

Einige EU-Länder mit niedrigen Lohnkosten hatten von Anfang an Bedenken gegen die Reform. Sie fürchteten um den Wettbewerbsvorteil, den ihre Unternehmen und Arbeitnehmer lange hatten. Gewerkschafter und Sozialpolitiker feierten die neuen Regeln 2018 hingegen als wirksames Mittel gegen Lohn- und Sozialdumping. Betroffen sind Schätzungen zufolge Hunderttausende Arbeitnehmer in Europa.

spiegel


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