Bund und Länder haben sich zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitgehend auf einen Lockdown geeinigt. Dieser solle spätestens ab dem 16. Dezember (kommender Mittwoch) gelten. Darauf haben sich die Chefs der Staatskanzleien mit dem Kanzleramt verständigt, wie ntv aus der Staatskanzlei eines Bundeslandes erfuhr.
Es soll einen einheitlichen Start des Lockdowns geben, hieß es weiter. Der Lockdown soll vorerst bis zum 10. Januar gelten. Am 4. Januar werde über eine Verlängerung beraten. Eine endgültige Entscheidung solle am Sonntagmorgen bei einer Schaltkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten fallen.
Der Einzelhandel soll während des Lockdowns geschlossen bleiben. Ausnahmen seien unter anderem für Lebensmittelgeschäfte vorgesehen. Daneben sollen private Treffen weiterhin auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt werden - Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet. Auch zu Weihnachten soll eine Obergrenze von fünf Personen gelten, allerdings soll die Zahl der Haushalte höher sein dürfen. Die Regelung soll nur für direkte Verwandte gelten, hieß es.
Der umstrittenste noch offene Punkt ist das Thema Schulen und Kitas. Grundsätzlich einig sei man sich, dass es bis 10. Januar keinen Präsenzunterricht geben soll. Differenzen gibt es bei den Kitas. Das Kanzleramt will auch diese schließen, die Länder plädieren dafür, sie offen zu halten.
Die Regierungschefs von Bund und Ländern wollen anders als bei vorigen Konferenzen nach ntv-Informationen diesmal auch nicht per Videoschalte miteinander sprechen. Stattdessen sollen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sowie die Kanzlerin auf ihren Telefonen angerufen werden. Theoretisch müssten sie dann auch nicht in den Staatskanzleien beziehungsweise im Kanzleramt sein. Dies soll wohl ein Versuch sein, die Gespräche diskreter zu halten. Bei früheren Corona-Schalten waren sowohl im Vorfeld als auch während der Besprechungen Informationen an die Öffentlichkeit gelangt.
Quelle: ntv.de, mli/dpa
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